Technischer Ausschuss Ofen- und Luftheizungsbau
Novelle des Paragrafen 19 der 1. BImSchV
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben sich bei ihrer Sitzung 2021 über den Sachstand bei der Novellierung des Paragrafen 19 der 1. BImSchV informiert.
Mehrere Stellungnahmen gingen über den Verbändearbeitskreis an die beteiligten Ministerien, deren Minister und Staatssekretäre, in denen detaillierte Hinweise zur Problematik der Anwendung der VDI 3781-4 gegeben wurden. Ergänzend wurden, bezugnehmend auf die Gespräche mit dem Bundesumweltministerium, verschiedene eigene Lösungsansätze entwickelt und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt. Parallel wurden alle SHK- und OL-Innungen in Baden-Württemberg mit verschiedenen Musterschreiben und ausführlichen Informationen versorgt, um Bundes- und Landtagsabgeordnete für die Problematik zu sensibilisieren.
Als Erfolg dieser Bemühungen kann grundsätzlich verbucht werden, dass Bestandsanlagen aus der Anwendung der VDI 3781-4 also generell aus den hohen Anforderungen des neuen Absatzes 1 herausgenommen wurden. Außerdem führt der Austausch einer Feuerstätte nicht mehr dazu, dass diese Tätigkeit als Neuanlage zu bewerten ist. Insoweit bleibt es im Bestand bei der bisherigen Regelung der momentan geltenden 1. BImSchV vom März 2010.
In der Zwischenzeit wurde das Gesetz vom Bundeskabinett und anschließend vom Bundesrat verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Nach Erscheinen der Regelung im Bundesanzeiger sind Informationsmaterialien an die Mitgliedsbetriebe herausgegeben worden.
Die neue TROL 2021: Sachstand und weiteres Vorgehen
Die Einspruchsfrist zur neuen Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau TROL ist am 18. Juni 2021 abgelaufen. Anschließend wurden alle Einsprüche durch die Projektgruppe TROL beim ZVSHK behandelt.
Parallel arbeitet die Projektgruppe TROL an einem bundesweit einheitlichen Schulungskonzept zur TROL 2021, da die Änderungen gravierend sind. Insoweit hat die Projektgruppe entschieden, die TROL 2021 erst dann im Weißdruck zu veröffentlichen, wenn das Schulungskonzept weitestgehend fertiggestellt ist und damit zeitnah angeboten werden kann.
Der Technische Ausschuss beschließt, dass der Fachverband ein entsprechendes Konzept ausarbeitet, ähnlich wie zur TRGI 2018, und den Innungen anbietet.
Gleichzeitiger Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen: Sachstand Bundesarbeitskreis
Der Verbändearbeitskreis hat auf Bundesebene ein Informationsblatt zum gleichzeitigen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen fertiggestellt. Alle beteiligten Verbände haben sich auf ein einheitliches Vorgehen sowie die zu erbringenden Nachweise geeinigt. Insoweit gibt es damit nicht nur eine klare Aufgabenteilung zwischen den Gewerken, sondern es ist klar definiert, welche Unterlagen für die Abnahme von Feuerstätten durch welche Person dem verantwortlichen Schornsteinfeger zur Verfügung zu stellen sind. Der Fachverband hat das Informationsblatt den Mitgliedern kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt.
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