Gemeinsamer Betrieb von Lüftung und Feuerstätte: wie funktioniert es?
Geht es um das gleichzeitige Betreiben von Lüftung und Feuerstätte schiebt der Ofen- und Heizungsbauer die Verantwortung auf den Lüftungsbauer und der Lüftungsbauer wiederum auf die beiden Vorgenannten. Was gilt nun? Wer hat Recht? Diese Fragestellungen hat ein verbändeübergreifender Arbeitskreis auf Bundesebene 2021 nicht nur beantwortet, sondern hierzu auch für alle Beteiligten weitgehende Hilfestellungen erarbeitet.
Engagiert waren dabei nicht nur die Schornsteinfeger und die Lüftungsindustrie, sondern auch das Handwerk, die Heizungsindustrie, Hersteller und Ofenbauverbände. An dieser Stelle ein Dank seitens des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg an die Organisatoren des Verbändearbeitskreises, an den Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) sowie alle Verbände, die mitgewirkt haben.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Erstmalig liegt eine einheitliche Auslegung von gesetzlichen und normativen Anforderungen zu den oben aufgeführten Fragestellungen vor – über alle betroffenen Gewerke und Beteiligten hinweg. Und zwar von den Verantwortlichkeiten jedes Einzelnen bis hin zu den jeweils notwendigen Dokumentationen. Kern des erarbeiteten Informationsblattes ist eine Übersicht, die aufzeigt, wie bei welcher Art von Lüftungsanlage und Feuerstätte unter Beachtung aller technischen und gesetzlichen Vorgaben ein sicherer Betrieb möglich ist. Ergänzt wird die Aufstellung durch Empfehlungen für die praktische Umsetzung und Hinweise zur Dokumentation. Allen Beteiligten war dabei klar, dass sich die Ausarbeitung im Laufe der Zeit weiterentwickeln wird und stetig an Praxishinweise oder gesetzliche und normative Änderungen angepasst werden muss.

