Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bereits ein Jahr nach der Einführung des begehrten BAFA-Förderprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ hat der Gesetzgeber die Förderlandschaft mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) noch einmal neugestaltet. Die BEG löste das bisherige BAFA-Programm zum 1. Januar 2021 ab. Ziel war es, die existierenden Förderungen vom BAFA und von der KfW-Bank zusammenzufassen und zu verschlanken.
Bevor die Förderrichtlinien und die technischen Mindestanforderungen für das neue Bundesförderprogramm BEG Anfang 2021 in Kraft traten, war es Verbänden möglich, im Rahmen von Verbände-Anhörungen Stellung zu nehmen. Der Fachverband SHK Baden-Württemberg hat diese Gelegenheit ergriffen und sowohl zu den Förderrichtlinien als auch zu den technischen Mindestanforderungen Stellungnahmen verfasst. Die Crux: der ganze Stellungnahmeprozess musste aufgrund knapp gesetzter Fristen in kürzester Zeit erfolgen, da die Vorschriften bis Ende des Jahres verabschiedet werden sollten.
Zum großen Teil enthält die neue BEG die Hauptbausteine der alten Förderprogramme des BAFA sowie der KfW. Wie so oft, sind es aber die kleinen und feinen Unterschiede, die den Ausschlag geben und beachtet werden müssen. Diese spannende Aufgabe bestimmte dann jedoch eher die ersten Wochen im Jahr 2021 – Stoff, der also für ein Kapitel im nächsten Jahresbericht sorgen wird.
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