Novellierung der Feuerungsverordnung des Landes Baden-Württemberg
In 2020 gab es auch nahezu “historische” Veränderungen: nach fast 25 Jahren wurde die Feuerungsverordnung (FeuVO) des Landes Baden-Württemberg auf Basis der Muster-FeuVO des Bundes novelliert. Die Verordnung stellt Anforderungen an Feuerungsanlagen sowie Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen bezüglich der Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung, Abgasführung und den Brennstofflagerräumen.
Wie in der Musterverordnung verankert und in anderen Ländern teilweise implementiert, hätte die neue FeuVO in Baden-Württemberg ebenfalls eine extreme Verschärfung enthalten können, nämlich was die Anforderungen an Lagerräume für Pellets betrifft. Vorgesehen war die Sicherstellung eines 10-fachen Luftwechsels pro Stunde vor Betreten des Lagerraumes, auch für Bestandslagerräume.
Diese Verschärfung wurde zu aller Erleichterung jedoch nicht in die Neufassung der FeuVO übertragen. Dieser Erfolg ist der intensiven Zusammenarbeit und Abstimmung des Fachverbandes mit weiteren Verbänden und Organisationen zu verdanken, ebenso wie der sachlichen Information und Diskussion mit den politisch Verantwortlichen.
Die neue Version der Verordnung wurde kurz vor Weihnachten am 22. Dezember 2020 im Landesgesetzesblatt veröffentlicht und trat am 1. Februar 2021 in Kraft. Den Verordnungstext sowie eine Kommentierung der Verordnung und ein Informationsblatt zur richtigen Lüftung von Pelletlagerräumen hat der Fachverband den Innungsfachbetrieben zum Herunterladen im Downloadcenter bereit gestellt.
Der Dank gilt hier insbesondere dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (LIV) Baden-Württemberg sowie dem Deutschen Energieholz- und Pelletverband (DEPV) für die Zusammenarbeit und Unterstützung. Ganz besonders bedanken möchte sich der Fachverband jedoch bei den Verantwortlichen im zuständigen Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, für deren Bereitschaft zuzuhören und auf die von uns vorgebrachten Bedenken einzugehen. Nach intensiven Dialogen ist es gemeinsam gelungen, eine praxisgerechtere Formulierung der Anforderungen zu erzielen.

