Steuerliche Förderung nach Paragraf 35c EStG
Eine Steuerermäßigung, für diejenigen, die an ihren Wohngebäuden energetische Maßnahmen umsetzen, ist Anfang 2020 mit dem Paragrafen 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ins Leben gerufen worden. Endlich wurde damit von der Regierung eine zentrale Forderung des Handwerks umgesetzt. Ergänzend wurde zudem die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen verabschiedet.
Als Hilfestellung zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben hatte das Bundesfinanzministerium zudem eine FAQ-Liste herausgegeben. Diese warf jedoch neue Fragen auf, weshalb der Fachverband hierzu eine Stellungnahme an das Ministerium verfasst hat, nicht zuletzt, um weitere wichtige Fragestellungen in die Liste aufnehmen zu lassen, die in der Praxis aufgeworfen wurden. Größter Erfolg war hier sicherlich die Klarstellung, dass bei einer Heizkesselsanierung die Förderung unabhängig davon ist, ob der Heizkessel gemäß EnEV oder GEG austauschpflichtig ist oder nicht.
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