Jahresbericht 2019

Service

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Technik und Umweltschutz

Der Stellenwert des Referats Technik bei den Mitgliedsbetrieben ist enorm, leistet es doch in allen Bereichen wertvolle Unterstützung. Was jedoch viele Betriebe nicht wissen: bevor sie neue Verordnungen oder Normen kennenlernen, haben die Fachverband-Techniker bereits auf allen Ebenen – häufig sogar Jahre zuvor – den Weg bereitet. Stehen dann die Rahmenbedingungen fest, ist es Sache der Fachverband-Experten den Unternehmen die Informationen schnellst- und bestmöglich aufzubereiten und ihnen über Fort- und Weiterbildungsangebote das Knowhow zu vermitteln. Treten trotz dieser Vorarbeiten Probleme in der Praxis auf, sind die Betriebsinhaber nicht auf sich gestellt – sie erhalten Rat und Hilfe schnell und unkomplizert.

Gesetze, Verordnungen und technisches Regelwerk

Das “Vorschriften-Rad” dreht sich unaufhörlich: Gesetze, Verordnungen und technische Regelwerke werden stetig fortgeschrieben und geändert. In der Praxis hat dies manches Mal gravierende Auswirkungen. Im Vorfeld fordern die zuständigen Behörden und Institutionen den Fachverband regelmäßig zu Stellungnahmen auf. So wurden Stellungnahmen unter anderem abgegeben zu:

  • VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 1
  • Entwurf Gebäude-Energie-Gesetz
  • Initiativantrag des Landes Baden-Württemberg zur Schornsteinhöhe (1. BImSchV)
  • Evaluationsbericht EWärmeG
  • Entwurf VDI-Richtlinie 2035 „Aufbereitung Heizungswasser“
  • Überarbeitung ZVSHK-Richtlinie „Erdverlegter Rohrleitungsbau“
  • Entwurf Merkblatt BEB „Hinweise zur Planung und Ausführung von Fußbodenkonstruktionen bei Rohren, Leitungen und Einbauteilen auf Rohdecken“
  • Entwurf TROL Kapitel 5 „Verbrennungsluftversorgung“ und Kapitel 6 “Brandschutz”
  • Klempnerfachregel

LEER

Energiepolitik: Integriertes Energie- und Klimaschutz Konzept (IEKK)

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) hat sich Baden-Württemberg anspruchsvolle Ziele für den Klimaschutz gesetzt und konkrete Strategien und Maßnahmen für deren Erreichung erarbeitet. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat von Mitte Mai bis Ende Juli hatte Bürger, aber auch Vertreter von Verbänden, Gruppen, Instituten und Interessensvertretungen eingeladen, bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung an der Novelle des IEKK mitzuwirken. Der Fachverband beteiligte sich am Verbändetisch “Wärme” und bewertete dabei die für diesen Bereich vom Umweltminsiterium vorgeschlagenen 17 Maßnahmen.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) 2019 unter dem Motto “KLIMASCHUTZ MITWIRKUNG” sind hier veröffentlicht.

 

Energiepolitik: Konsequenzen Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung

Am 20. September 2019 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 veröffentlicht. Dieses wurde für den Gebäudesektor analysiert und die Konsequenzen für die SHK-Betriebe in Rundschreiben und Newslettern dargestellt. Zur Unterstützung der Mitgliedsbetriebe standen alle wichtigen Dokumente auf der Internetseite des Fachverbandes im Downloadcenter zum Herunterladen bereit. Auch in der Kommunikation nach außen zeigte sich der Fachverband aktiv: zum einen wurde ein Kundenflyer konzipiert, mit dem die SHK-Unternehmen ihre Kunden informieren konnten. Zum anderen standen die Technik-Referenten den Journalisten Rede und Antwort – unter anderem wurden mit dem Staatsanzeiger zwei Interviews geführt.

(Grafik: Pixabay)

Energiepolitik: Strategiepapier zum Thema Klimaschutz

Da die Klimaschutzpolitik auf Bundes- sowie Landesebene zu einschneidenden Veränderungen in der SHK-Branche führen wird, haben die Technik-Experten ein „Strategiepapier Klimaschutz“ erarbeitet. Darin wird den SHK-Unternehmen aufgezeigt, welche Chancen und Risiken auf sie zukommen und die sich daraus ergebende Strategie dargelegt.

Energiepolitik: Positionspapier zur CO2-Bepreisung

Im Zuge der Diskussionen rund um die Einführung einer CO2-Steuer erarbeitete der Fachverband ein eigenes Positionspapier. Darin fordert der Fachverband unter anderem:

  • eine gerechte Bepreisung der Energiekosten auf Basis der Treibhausgasemissionen
  • keine Quersubventionierung in andere Energieträger
  • dass die Einnahmen einer CO2-Bepreisung für Fördermaßnahmen eingesetzt werden, die für einen effizienten Energieverbrauch und den Einsatz von erneuerbarer Energie eingesetzt werden
  • ein technologieoffenes Verfahren auf Basis der Wirtschaftlichkeit und der Reduzierung von Treibhausgasen
  • eine langfristige Ausrichtung eines CO2-Bepreisungsystems
  • eine CO2-Bepreisung, die gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für öffentliche Verbraucher gilt

(Foto: Pixabay)

Wasserversorgung - Wasserentsorgung: Trinkwasserhygiene


Die Trinkwasserhygiene ist in der Öffentlichkeit ein vielbeachtetes Thema. Regelmäßig werden in den Medien Meldungen über Legionellenfunde in Trinkwasser-Installationen veröffentlicht. Damit ist dieses Aufgabenfeld auch für die Fachbetriebe von großer Bedeutung. Sie profitieren bei der Umsetzung der Trinkwasserhygiene bei ihren Kunden von vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen des Fachverbandes.

So ist eine stark nachgefragte Maßnahme die Qualifikation zum “SHK-Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers”. Mit dieser Fortbildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer das umfassende Knowhow rund um die Trinkwasserhygiene, sowohl unter den Gesichtspunkten Planung, Errichtung als auch Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Außerdem befähigt diese Fortbildung die Betriebe zur Durchführung von Gefährdungsanalysen, welche Betreiber nach einer positiven Legionellenbeprobung bei ihrer Anlage durchführen lassen müssen. Vertiefend bietet der Fachverband einen Workshop zur Gefährdungsanalyse an, der sich intensiv mit der Durchführung einer solchen befasst.

Wasserversorgung - Wasserentsorgung: Hinweisblatt für Hausbesitzer zur Legionellen-Untersuchung

Die Trinkwasserverordnung wurde zuletzt im Januar 2018 geändert.

Neben den öffentlichen Gebäuen besteht auch eine Untersuchungspflicht für Gebäude, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen gilt im Sinne der Trinkwasserverordnung als gewerbliche Tätigkeit. Die Konsequenz: der Hauseigentümer als Vermieter muss das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen.

Um die Immobilienbesitzer über diese Pflichten aufzuklären, hat der Fachverband das Hinweisblatt für Hausbesitzer aktualisiert. Innungsfachbetriebe können ihre Kunden damit über die Legionellenuntersuchung und über die Grundlagen der Trinkwasserhygiene informieren. Damit bieten sich beste Chancen, den eigenen Betrieb in der Öffentlichkeit mit seiner hygienischen Kompetenz zu positionieren.

Gefahrstoffe und Umweltschutz: Überwachungsgemeinschaft

Beim Fachverband ist die Landesstelle Baden-Württemberg der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. angesiedelt. Diese zertifiziert Fachbetriebe nach Paragraf 62 Wasserhaushaltsgesetz (AwSV) und überwacht diese im zweijährigen Turnus. Mit Fachprüfern aus den Reihen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachvertsändigen  wird diese regelmäßige Überwachung vor Ort durchgeführt.

Die Zahl der Mitglieder der ÜWG in Baden-Württemberg ist auf rund 900 weiter angestiegen. Grund für diesen Zuwachs ist die Absenkung der Grenze auf 1.000 Liter. Das bedeutet, bei Heizölanlagen mit mehr als 1.000 Litern Inhalt dürfen Tätigkeiten nur von entsprechend zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden. Dies brachte die Ablösung der einzelnen Landes-Anlagenverordnungen für  wassergefährdende Stoffe (VAwSV) durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).  Nahezu jeder Betrieb, der Kunden mit Heizölanlagen hat, muss sich damit nun zum entsprechenden Fachbetrieb zertifizieren lassen.

Insgesamt hat die Landesstelle der ÜWG im Jahr 2019 zehn Fachbetriebsschulungen mit rund 200 Teilnehmern abgehalten. Außerdem wurden 12 Fortbildungsveranstaltungen organisiert, welche von etwa 420 Teilnehmern besucht wurden. Das Fortbildungswesen ist inzwischen gut etabliert und wird von den Heizölfachbetrieben intensiv nachgefragt.

Gefahrstoffe und Umweltschutz: Asbest in Baustoffen

Die Technische Regeln für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519) ist  2019 im Zuge des Nationalen Asbestdialogs überarbeitet worden. In der Konsequenz hat sich der Arbeitsalltag bei den Betrieben der SHK-Branche umfassend geändert.

Trotz einer umfangreichen Stellungnahme des Fachverbands konnte bei der Gesetzgebung kein positiver Einfluss genommen werden.

In dem Bemühen, umsetzbare und praxisnahe Lösungsansätze für die Herausforderungen der neuen TRGS 519 zu finden, hat der Fachverband einen Arbeitskreis Asbest initiiert, in dem sich auch Mitglieder des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und weiterer Handwerksverbände engagieren. In dem Arbeitskreis wurde eine Informationsbroschüre für Endkunden zum Thema “Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr” ausgearbeitet.

(Foto: Pixabay)

Gefahrstoffe - Überwachungsgemeinschaft

Die beim Fachverband angesiedelte Landesstelle Baden-Württemberg der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. zertifiziert Fachbetriebe nach Paragraf 62 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Die entsprechend zertifizierten Betriebe werden in der Folge alle zwei Jahre durch einen Fachbetriebsprüfer geprüft. Die ÜWG sammelt die Prüfberichte, organisiert die Zuständigkeiten und bildet die Fachbetriebsprüfer fort. Nur bei Vorliegen eines positiven Fachbetriebsprüfer-Berichts kann die ÜWG-Mitgliedschaft durch die Landesstelle verlängert werden.

An Heizölverbraucheranlagen, deren Tankanlage ein Volumen von mehr als 1.000 Litern hat, dürfen nur zertifizierte Betriebe Tätigkeiten ausüben. Zur Zertifizierung und Überwachung gehören die Grundschulung, wiederkehrende Fortbildungsschulungen und die Betriebsprüfung vor Ort durch einen Fachprüfer.

Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben auch dieses Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren  massiv behindert. Für das erste Halbjahr hatte der Fachverband eine Reihe von Fortbildungsmaßnahmen an Orten in ganz Baden-Württemberg  geplant und ausgeschrieben. Aufgrund der Vorgaben der Corona-Verordnungen durften diese Schulungsmaßnahmen jedoch nicht stattfinden. Das Dilemma: die Betriebe mussten den Besuch solcher Fortbildungsmaßnahmen nachweisen, damit die Zertifizierung verlängert werden konnte, und die Betriebe damit überhaupt an den Anlagen ihrer Heizölkunden tätig werden durften.

Um die Betriebe zu unterstützen, hat der Fachverband einen zweigleisigen Weg eingeschlagen. Zum einen konnte mit Unterstützung der Geschäftsstelle der Überwachungsgemeinschaft bei der zuständigen Behörde erreicht werden, dass die Zertifizierung auch ohne Fortbildungsnachweis provisorisch für sechs Monate verlängert werden konnte. Zum anderen hat der Fachverband ein Online-Schulungskonzept entwickelt. So konnten schließlich in drei Webinaren noch rund 200 Teilnehmer fortgebildet werden. Die Webinarreihe wurde von den Mitgliedsbetrieben sehr gut angenommen und erhielt sehr positive Bewertungen. Auch für die Monteure der ÜWG-Betriebe wurde eine Schulung in Webinar-Form konzipiert. So konnten auch die an den Heizölanlagen tätigen Personen die vorgeschriebene Fortbildung nachweisen.

Insgesamt hat der Fachverband im Jahr 2020 zehn ÜWG-Webinare mit rund 450 Teilnehmern organisiert und konnte damit seinen Fortbildungsauftrag für die zertifizierten Heizölfachbetriebe trotz Corona-Beschränkungen erfüllen. Des Weiteren wurden vier Grundschulungen mit Prüfung als Präsenzveranstaltungen angeboten. So konnten auch denjenigen Betrieben, die sich neu zertifizieren lassen wollten, eine Weiterbildungsmöglichkeit angeboten werden.

Gefahrstoffe - Asbest: Gesundheitsgefahr bei Sanierungen

Obwohl Asbest und Asbestzementprodukte seit dem 31. Oktober 1993 weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden dürfen, ist die Wahrscheinlichkeit, mit Asbesterzeugnissen in Kontakt zu kommen, für SHK-Betriebe höher denn je.

Aus Untersuchungen geht hervor, dass in rund 25 Prozent der älteren Gebäude Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern enthalten ist. Da im Zuge von Sanierungsarbeiten häufig Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber bearbeitet werden, setzten sich die Handwerker hier einer großen Gefahr aus. Denn durch das Freisetzen und Einatmen von Asbest drohen schwere gesundheitliche Folgen.

Um Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Produkten, die Asbest enthalten können, durchführen zu dürfen, müssen Handwerksbetriebe die Sachkunde gemäß der Technische Regel für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten – TRGS 519 – nachweisen. Entsprechende Schulungen hat der Fachverband in großer Zahl im Jahr 2020 durchgeführt.

 

(Foto: Pixabay)

Beratung: Praxisberichte machen Nutzen deutlich

Nach dem Mehrwert ihrer Mitgliedschaft befragt, heben viele Innungsfachbetriebe die Beratungsleistung hervor. Anhand von realen Situationen aus dem Beratungsalltag unserer Techniker möchten wir diesen Mitgliederservice darstellen. Verwendete Namen sind selbstverständlich frei erfunden.

Mitgliedsbetrieb Fuhrmann wird vorgeworfen, dass die Trinkwasser-Installation eines Gebäudes nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde. Der Fachverband erhält hierzu das Gutachten des Sachverständigen und prüft es auf Stimmigkeit. Insbesondere der angeführte Mangel, dass eine T-Stück-Installation nicht mehr zulässig sei, kann mit entsprechenden Fundstellen aus den einschlägigen DIN-Normen entkräftet werden. Betriebsinhaber Fuhrmann kann daraufhin einen Teil des vom Kunden einbehaltenen Rechnungsbetrages geltend machen.

Ein Architekt fordert von dem Innungsfachbetrieb Urban in einem Neubauvorhaben auf die Überdachführung der Fallleitung und damit auf die vorgeschrieben Lüftung des Entwässerungssystems zu verzichten. Er hatte bei der Planung des Gebäudes eine solche Leitungsführung nicht berücksichtigt und wollte das Mitgliedsunternehmen dazu bringen, eine unzulässige Information vorzunehmen.

Die Firma Urban erhält ausführliche Informationen und Argumente, wie eine solche Installation normgerecht zu erfolgen hat. Daraufhin plant der Architekt nachträglich eine Dachdruchdringung ein und die Installation erfolgt normgerecht.

Betriebsinhaber Martin Oller berichtet, dass bei einem Kunden ein Wandanschlussblech an einer Laube Korrosionsspuren aufweist. Grund ist die Verwendung von Streusalz durch den Hausmeister. Der Kunde fordert daraufhin einen Austausch des Bleches, da er das verwendete nicht-rostende Stahlblech für ein nicht-geeignetes Material hält.

Auch hier kann der Fachverband helfen, denn das verwendete Blech ist laut der Klempnerfachregel für diesen Einsatz ohne weiteren Korrosionsschutz geeignet. Darüber hinaus wird klar, dass in dieser Gemeinde laut der örtlichen Satzung über das “Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege” das Verwenden von Streusalz oder ähnlichen Auftaumitteln grundsätzlich verboten ist. Derlei Hilfsmittel sollten nicht verwendet und vor allem nicht mit Blechen in Verbindung gebracht werden. Der Mitgliedsbetrieb hat somit alles richtig gemacht, da er nicht damit rechnen muss, dass sein Blech mit verbotenen, korrosiven Substanzen in Verbindung kommt. Die korrodierten Bleche werden auf Kosten des Bauherren ausgetauscht und das Verwenden von Streusalz zukünftig untersagt.

sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

 (Foto: Pixabay)

Arbeitshilfen

Als Arbeitshilfen gibt der Fachverband Formulare und Kommentare heraus, die auch regelmäßig überarbeitet werden. Dazu gehörte im Berichtsjahr

  • die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Hierfür hat der Fachverband eine Zusammenfassung der wesentlichen, SHK-relevanten Inhalte erarbeitet ebenso wie für das Eckpunktepapier. Zur Information der Endverbraucher wurde ein Flyer konzipiert.

Sämtliche Informationen und Materialien stehen den Innungsfachbetrieben rund um die Uhr in der SHK-Wissenswelt unter www.shk-bw.de zum Herunterladen bereit. Hier finden Innungen, Betriebe und Ehrenamtsträger nach dem Einloggen sämtliche Arbeitshilfen, Leitfäden, Kommentare, Musterschreiben und Protokolle.

Betriebswirtschaft

Praxisbericht „Mit der betriebswirtschaftlichen Beratung des Fachverbandes zurück auf die Erfolgsspur“

Welche Unterstützung Mitgliedsbetriebe durch die Betriebswirtschaftler im Fachverband erfahren, soll hier an einem Beispiel aus der Praxis verdeutlicht werden. Namen sind selbstverständlich rein fiktiv.

SHK-Unternehmer Armin Brettschneider wendet sich Anfang des Jahres 2019 mit einem Problem an das betriebswirtschaftliche Referat des Fachverbandes: Trotz der sehr guten Auslastungssituation und regelmäßig positiven Betriebsergebnissen sind die letzten Jahre durch einen kontinuierlichen Verzehr des Eigenkapitals in seinem Einzelunternehmen gekennzeichnet. Auf diese Entwicklung kann sich der Betriebsinhaber keinen Reim machen und beauftragt deshalb die Experten des Fachverbandes zur Analyse und vor allem zur Optimierung der Ist-Situation.

Nach einer ausführlichen Analyse der Bilanzen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen werden diese in den SHK-Branchenvergleich eingeordnet. Auf diesen Grundlagen wird eine Deckungsbeitragsrechnung vorgenommen und in einem ersten Schritt die betriebsnotwendigen Kalkulationssätze ermittelt. Plötzlich erkennen die Beteiligten, dass insbesondere der gesamte Bereich der kalkulatorischen Kosten bislang nicht in der Verrechnungssatzkalkulation berücksichtigt sind. Dabei gehören beispielsweise

  • ein kalkulatorischer Unternehmerlohn für den Inhaber
  • eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
  • kalkulatorische Abschreibungen und nicht zuletzt
  • kalkulatorische Wagnisse für potentielle Forderungsausfälle

eingeplant.

Schnell ist klar, dass das Unternehmen Brettschneider seine Stundenverrechnungssätze künftig verstärkt differenzieren muss. Sollen Leistungen kostendeckend angeboten werden, muss insbesondere für Tätigkeiten mit keinem oder nur geringem Materialanteil – beispielsweise im Kundendienst – eine Erhöhung  von rund 15,00 Euro pro Stunde durchgesetzt werden.

Dafür wird eine verstärkte Pauschalabrechnung für klar definierte und gut kalkulierbare Kundendiensttätigkeiten eingeführt. Die Kunden informiert die Firma Brettschneider bereits vor Auftragsdurchführung über die Kombination aus Lohn- und Materialanteilen. So gelingt es, den ehemals defizitären Kundendienstbereich zu einem vollkostendeckenden Geschäftsbereich zu entwickeln. Gleichzeitig gelingt es, die Kundenzufriedenheit zu steigern.

Ebenso ist im Objektbereich eine – wenn auch moderatere – Anpassung der bislang angesetzten Stundenverrechnungssätze nötig. Auch hier setzt Andreas Brettschneider die in der Beratung empfohlene Umstellung auf Pauschalen konsequent um. So wird die Angebots-Auftrags-Quote durch den verstärkten Einsatz von Alternativangeboten aus unterschiedlichen Preissegmenten positiv beeinflusst und dies zu kostendeckenden Kalkulationssätzen.

Zusätzlich werden gemeinsam mit dem Betriebsinhaber gezielte Maßnahmen entwickelt, wie sich Ergebnisse verbessern lassen und Kunden wirksam an das Unternehmen gebunden werden. Alle Details werden in einem Maßnahmenplan verbindlich fixiert.

Ende 2019 steht fest: Das Betriebsergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert und die Kunden von Armin Brettschneider sind noch zufriedener als zuvor.

sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Rahmenabkommen

Um den Mitgliedsbetrieben ein möglichst breites Portfolio an geldwerten Vorteilen zu bieten, hat der Fachverband die Palette an Rahmenabkommen im Jahr 2019 ausgebaut.

Insbesondere in der Baustellenkommunikation und -dokumentation bietet die Digitalisierung viele Vorteile für die Betriebe und Auftraggeber. Aus diesem Grund wurde mit dem Dienstleister „Memomeister“ eine Rahmenvereinbarung mit attraktiven Sonderkonditionen abgeschlossen. Innungsfachbetriebe können die digitale Informations- und Kommunikationsplattform für alle wesentlichen internen und externen Prozesse nutzen.

Aber auch der virtuellen Unterstützung im Zuge eines professionellen Bad- und Heizungsverkaufs kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Deshalb wurde mit immersight ein Rahmenabkommen zum kostengünstigeren Erwerb des digitalen Ausstellungspakets vereinbart. immersight hat weltweit die erste Software für virtuelle Ausstellungen entwickelt,  die dem Betrieb einen virtuellen Showroom für seine Kunden bietet.

Multifunktionssysteme gehören zur IT-Grundausstattung in einem modernen Büro und sind schon lange weit mehr als bloße Kopierer. Um die Betriebe im Rahmen der Bürokommunikation mit attraktiven Sonderkonditionen zu unterstützen, hat der Fachverband mit „Konica Minolta“ ein Rahmenabkommen geschlossen, welches den Betrieben erhebliche Preisvorteile beim Kauf oder Leasing von Multifunktionsgeräten bietet.

Abgerundet wurde die Rahmenabkommen-Offensive des Fachverbandes im Berichtsjahr durch eine Kooperation mit der BAMAKA AG, der größten Einkaufsgemeinschaft der Bauwirtschaft. Neben dem kostengünstigen Bezug von Pkw und Nutzfahrzeugen steht den Betrieben ein Sonderkonditionsprogramm von über 160 Partnerunternehmen aus den unterschiedlichsten Bereichen zur Verfügung.

Ziel des Fachverbandes bei allen Rahmenabkommen war und ist die Bereitstellung von attraktiven Produkten und Serviceleistungen zu optimalen Bezugskonditionen für die Mitgliedsbetriebe. Hierdurch wird ein aktiver Beitrag zur Kostenoptimierung in den Unternehmen geleistet.

Recht

Die besondere Herausforderung in der Rechtsberatung, sei es im Zivil- oder aber im Arbeitsrecht, besteht darin, dass sich die rechtlichen Grundlagen in immer kürzeren Zeitperioden ändern. Was gestern noch galt und herrschende Meinung war, ist heute schon überholt.

In jüngster Vergangenheit betraf dies beispielsweise das neue Kauf-, Werkvertrags- und Baurecht, das seit dem 01.01.2018 greift. Ganz aktuell ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beim VOB/B-Vertrag bei Nachträgen nicht mehr auf die Urkalkulation abzustellen, sondern die tatsächlichen Kosten zu ermitteln.
Gleiches gilt für das Arbeitsrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2019 entschieden, dass Urlaub nur noch dann verfällt, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und vollständig den ihm obliegenden Hinweispflichten nachgekommen ist.

Natürlich hat dies unmittelbar Einfluss auf die betriebliche Praxis. Eingespielte innerbetriebliche Prozesse müssten – unter dem Aspekt der rechtlichen Würdigung – in immer kürzeren Abständen hinterfragt werden. Fakt ist aber auch, dass sich unsere Betriebe – angesichts des betrieblichen Alltags – damit recht schwer tun.

Praxisbericht Rechts-Beratung: Was lange währt, wird endlich gut

Der SHK-Betrieb Schnellwasser hat den Auftrag bekommen, ein Mehrfamilienhaus zu sanieren. In den nachfolgenden Jahren kann der Betrieb die Arbeiten jedoch nicht wie geplant durchführen, sondern immer wieder nur teilweise in Abschnitten, Wohnung für Wohnung. Auch die vorgesehene Solaranlage kann nicht installiert werden, weil notwendige Vorleistungen fehlen.

Der Auftraggeber als eigentliche Hauptursache der Verzögerungen verweigert zudem den Ausgleich der offenen Rechnungen. Begründet wird dies mit der nur teilweisen Ausführung, den ausstehenden Solararbeiten und den Sanitärinstallationen, die nach Ansicht des Auftraggebers mangelhaft sind. Das Unternehmen Schnellwasser hat die Rohre zu den Entnahmestellen nicht durchlaufend durchgeschleift, sondern als Einzelabgänge installiert.

Im Rahmen der rechtlichen Beratung beim Fachverband erfährt Sven Schnellwasser, dass er den Vertrag wegen der nach wie vor anhaltenden Bauverzögerung von über drei Monaten gemäß Paragraf 6 Nr. 7 VOB/B kündigen kann. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung und der aufgeteilten Ausführung stehen ihm darüber hinaus Mehrkosten zu. Gemeinsam mit den Fachverband-Experten des Referats Technik erfolgt eine Stellungnahme, wonach die Sanitärinstallation mit Einzelabgängen im gleichen Maß sachgerecht ist wie die durchgeschleifte Installation.

Nachdem Sven Schnellwasser den Auftraggeber mit der Kündigungsdrohung und der Stellungnahme unter Fristsetzung nebst Hinweis auf die Mehrkosten konfrontiert, gelingt unter Mitarbeit der Rechtsabteilung des Fachverbandes eine Einigung. Schnellwasser übergibt das Material für die Solaranlage an den Bauherren und führt innerhalb der nächsten zwei Monate nur noch die Rohinstallation in sämtlichen Wohnungen aus. Ebenso wird vereinbart, dass die bisherigen Leistungen mit einem Protokoll abgenommen werden und der Betrieb nach dem Angebot ohne Mehrkosten abrechnet.

Nach der Abnahme schafft der Auftraggeber es – wie erwartet – nicht, die restlichen Arbeiten der Rohinstallation innerhalb der nächsten zwei Monate ausführen zu lassen. Damit endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Die mit geringen Beanstandungen zuvor erfolgte Abnahme gilt daher dann für die gesamte Leistung und führt dazu, dass der Auftraggeber nach anfänglichem Widerstreben die an die Vereinbarung angepasste Schlussrechnung des SHK-Unternehmens Schnellwasser vollständig ausgleicht.

Sven Schnellwasser hat sich dank der Zusammenarbeit mit dem Fachverband und der entwickelten pragmatischen Lösung nicht nur zwischen 3.000 und 4.000 Euro für einen Rechtsanwalt gespart, sondern kann auch ein langwieriges Gerichtsverfahren verhindern.

Tarifwesen

Als Arbeitgeberverband gehören Tarifverhandlungen zu den Aufgaben des Fachverbandes. Dabei werden zum einen die gesamtwirtschaftliche Lage beobachtet und analysiert, zum anderen aber auch die tarifpolitischen Entwicklungen verfolgt.

Tarifbereich Sanitär/Heizung/Klempnerei

Der im Mai 2018 getätigte Zweijahresabschluss umfasste auch die Tariferhöhung im Berichtsjahr. Danach wurden die Löhne und Gehälter ab dem 01.05.2019 um 2,1 Prozent angehoben. Insofern lag der Fokus der Tarifkommission SHK 2019 auf der Gestaltung der betrieblichen Rahmenbedingungen. Im Wesentlichen ging es darum, die bestehenden, flexiblen Arbeitszeitbedingungen fortzuführen.

Es ist als Erfolg der Tarifkommission zu bewerten, dass die im Manteltarifvertrag geregelte Möglichkeit, die Arbeitszeit zwischen 38,5 und 40 Wochenstunden variierend zu verändern, bis Ende 2024 festgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für den Tarifvertrag über die Flexibilisierung der Arbeitszeit, der das Führen von Kurzzeit-Arbeitskonten ermöglicht. Von dieser Flexibilität profitieren übrigens Voll- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen.

Tarifbereich Ofen- und Luftheizungsbau

Ihrer sozial- und arbeitsmarktpolitischen Verantwortung Rechnung tragend, hat die Tarifkommission im Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk für den Berichtszeitraum eine Tarifempfehlung für Lohn und Auslösung zum 01.04.2019 sowie für Ausbildungsvergütung zum 01.09.2019 ausgesprochen.

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