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1. Juni 2021

Technischer Ausschuss Ofen- und Luftheizungsbau

FeuVO, Klimaschutzgesetz, TROL – neue rechtliche Regelungen sorgen für Diskussionsbedarf

Das wichtigste Thema bei der Sitzung des TA Ofen- und Luftheizungsbau war die novellierte Feuerungsverordnung (FeuVO) des Landes Baden-Württemberg. So wurde darin beispielsweise im Paragraf 8 eine Temperaturbegrenzung für Schornsteine von bis zu 400 Grad Celsius eingeführt. Allerdings ist unklar, wie mit Schornsteinen umzugehen ist, die eine höhere Betriebstemperatur zulassen. Dahingehend stimmt sich der Fachverband mit dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg sowie dem für die FeuVo zuständigen Wirtschaftsministerium ab.

Sorgenfalten hatten die Ausschussmitglieder auch angesichts der geplanten Änderungen in den Paragrafen 11 und 12, in denen es um die Anforderung an Pelletslagerräume ging. Im Paragraf 11 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 6 wurde gefordert, dass innerhalb einer Stunde vor Betreten des Lagers ein zehnfacher Luftwechsel sichergestellt werden muss. Ohne eine raumlufttechnische Anlage wäre diese Vorgabe nicht zu erfüllen. Darüber hinaus war eine Nachrüstverpflichtung für Bestandsanlagen vorgesehen. Dahingehend hat sich der Ausschuss mit dem Fachverband und weiteren Verbänden um eine andere Regelung bemüht.

Natürlich stand auch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg im Fokus und die Befürchtung, dass Kommunen den Ausbau von Wärmenetzen voran treiben werden – mit allen Konsequenzen, die das für unsere Gewerke bedeutet. Anhand von Beispielen aus jüngster Vergangenheit hat der Ausschuss das typische Vorgehen von Kommunen aufgezeigt. Seitens des Fachverbandes wurde darauf hingewiesen, dass dieser die Innungen nur dabei unterstützen kann, damit verbundene Verbrennungsverbote und Anschlusszwänge zu verhindern. Rechtzeitig tätig werden müssen letzten Endes die Innungen und deren Mitglieder vor Ort.

Beschäftigt war der Technische Ausschuss nicht zuletzt mit der Technischen Regel des Ofen- und Luftheizungsbau (TROL), insbesondere den weitreichenden Änderungen im Kapitel 5 zur Verbrennungsluft, im Kapitel 6 zum Brandschutz und im Kapitel 10 zu Flächenheizung-Hypokausten.

Last but not least ging es in der Sitzung auch noch um den Sachstand auf Bundesebene bezüglich des gleichzeitigen Betriebs von raumluftabhängigen Feuerstätten und raumluftabsaugenden Anlagen. Auf Initiative des Industrieverbands Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. (HKI) wird in Kooperation mit weiteren Verbänden und Organisationen ein Arbeitspapier erstellt, das nicht nur eine einheitliche Sprachregelung zum Ziel hat, sondern auch eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten der beteiligten Gewerke.

Fachlichen Input und Ideen lieferte der Ausschuss außerdem für das Walter-Bucerius-Seminar 2021 in Sachen Themenfindung.

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