SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen
Es ist der besonderen Initiative des Fachverbands und des Schulungszentrums ETZ zu verdanken, dass trotz dieser Widrigkeiten im Berichtsjahr 2020 die Schulungen unter den Anforderungen der Corona-Verordnung und den Hygieneregeln durchgeführt werden konnten. Insgesamt wurden in sieben Seminaren 76 Teilnehmer aus der SHK-Branche geschult.
Hintergrund der Schulung ist die Maßgabe der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, die von Personen, die an Wärmepumpen-, Kälte- und Klimaanlagen arbeiten, eine Sachkundeschulung fordert. Zumal SHK-Betriebe unter keinen Umständen den Anschluss verpassen sollten, denn Wärmepumpen und Raumklimageräte werden deutlich an Bedeutung für das SHK-Handwerk gewinnen. Wer aber Klimaanlagen und Wärmepumpen montiert, in Betrieb nimmt und instand hält und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführt, muss gemäß Paragraf 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung seine Sachkunde nachweisen.
Insbesondere für Ingenieure, die über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen, sowie für Meister und Gesellen aus dem SHK-Handwerk bietet der Fachverband SHK Baden-Württemberg Seminare und Sachkundeprüfungen gemäß der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Kategorie I an.
Den Abschluss dieser viertägigen Schulung bildet eine Prüfung, welche der Fachverband in Zusammenarbeit mit der SHK-Innung Pforzheim als Prüfungsstelle durchführt. Die in der Sachkundeschulung erworbenen Kenntnisse konnten im Berichtsjahr sechs Teilnehmer im Anschluss noch in einer Ein-Tages-Schulungen vertiefen.
Marco Schmidt, Technik-Referent beim Fachverband SHK Baden-Württemberg (li.), und Bernd Bulling, von der SHK-Innung Pforzheim beim Kältekurs im November 2020.
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