SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung fordert eine Sachkundeschulung von Personen, die an Wärmepumpen-, Kälte- und Klimaanlagen arbeiten.
Wärmepumpen und Raumklimageräte werden zukünftig deutlich an Bedeutung für das SHK-Handwerk gewinnen. Wer aber Klimaanlagen und Wärmepumpen montiert, in Betrieb nimmt und instand hält und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführt, muss gemäß Paragraf 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung seine Sachkunde nachweisen.
Insbesondere für Ingenieure, die über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen, sowie für Meister und Gesellen aus dem SHK-Handwerk bietet der Fachverband SHK Baden-Württemberg Seminare und Sachkundeprüfungen gemäß der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Kategorie I an.
71 Teilnehmer in 5 Seminaren sind im Jahr 2019 nach der Kategorie I geschult worden. Die Prüfungen hat der Fachverband in Zusammenarbeit mit der SHK-Innung Pforzheim als Prüfungsstelle durchgeführt.
Die in der Sachkundeschulung erworbenen Kenntnisse haben 18 Teilnehmer im Anschluss noch in zwei Ein-Tages-Schulungen vertieft.
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