Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist im Dezember 2020 verabschiedet worden und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Novelle war erforderlich, da mit Beginn des Jahres 2021 die Förderung für die sogenannten „alten“ Photovoltaik-Anlagen ausgelaufen wäre. Für diese Anlagen wurde nun eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2027 gefunden, indem eine feste Einspeisevergütung in der Höhe des Marktwertes der Anlage ausgezahlt wird.
Im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren haben Verbände die Möglichkeit der Stellungnahme. Leider beobachtet der Fachverband in letzter Zeit, dass der dafür zur Verfügung stehende Zeitraum immer kleiner wird. Und der Druck, nichts zu übersehen und eine adäquate Stellungnahme herauszubringen, damit immer größer. Um dies einmal zu verdeutlichen: Für die über 140 Seiten EEG-Novelle in perfektem „Beamten-Deutsch“ hatten die Technik-Referenten nur eine Woche, sprich fünf Arbeitstage Zeit. Fünf Tage, um zu lesen, zu vertehen, Konsequenzen abzuleiten, diese zu diskutieren und dann wieder in einen Stellungnahmentext zu “gießen”. Dank der Unterstützung durch Kollegen, beispielsweise vom Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg und von Prof. Dr.-Ing. Bernd Thomas als Vorsitzendem des Arbeitskreises Dezent, war eine fristgerechte Abgabe möglich.
Zwei Punkte waren in der Stellungnahme von zentraler Bedeutung:
- die Befreiung der EEG-Umlagen für den Eigenverbrauch bei Anlagen mit bis zu 30 kW für eine maximale Menge von 30 MWh selbst verbrauchten Stroms. Zuvor war diese Grenze nur leistungsbezogen und lag bei 10 kW.
- nur Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 7 kW müssen Smart-Meter installieren.
Experten sind sich jedoch einig, dass die in der Novelle vereinbarten Ausbaupfade für die regenerative Stromerzeugung (Wind und Solar) nicht ambitioniert genug sind, um die international vereinbarten Klimaschutzziele zu erfüllen. Deswegen wird allgemein empfohlen, das EEG schnellstmöglich an die notwendigen Ausbaupfade anzupassen. Das bedeutet, auch dieses Thema wird uns 2021 weiter beschäftigen.

