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1. Juni 2023

Neue Photovoltaik-Pflicht-Verordnung

Am 1. Januar 2022 ist die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) in Kraft getreten, für die der Fachverband 2021 Stellungnahmen verfasst hatte. Diese konkretisiert die Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg in Bezug auf die dort aufgeführte Solarpflicht bei Neubauten von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen.

Seitdem besteht die Pflicht, auf Dachflächen von neugebauten Nichtwohngebäuden und Stellparkplätzen, ab einer Anzahl von 35 Parkplätzen, Solaranlagen zu installieren. Die Rechtsverordnung enthält Details zu den Mindestanforderungen für zur Solarnutzung geeignete Dachflächen und Stellplatzflächen sowie zum Umfang der Mindestnutzung. Darüber hinaus werden Schwellenwerte genannt, nach denen die wirtschaftliche Unzumutbarkeit entschieden wird.

Ab dem 1. Mai 2022 besteht die Solarpflicht auch für neugebaute Wohngebäude, ab dem 1. Januar 2023 für ein bestimmtes Ausmaß von Dachsanierungen bei Altbauten. Das hat Konsequenzen für SHK-Handwerker, gleichermaßen für Klempner – mehr dazu ist in der Rubrik Service dargestellt.

Das Handwerk kritiserte vor allem die Ignoranz bei Verbesserungsvorschlägen: „Wir sind einigermaßen irritiert, dass die Verordnung zur PV-Pflicht auch für grundlegende Dachsanierungen nun bereits vom Kabinett beschlossen wurde – obwohl zahlreiche Fragen nach wie vor nicht beantwortet sind. Dabei verweist das Umweltministerium sogar dezidiert auf das umfangreiche Anhörungsverfahren. Aber die Hinweise und Bedenken des Fachhandwerks fanden mit keinem Wort Eingang. Damit wurden genau diejenigen ignoriert, die das Ganze bald umsetzen sollen. Das ist das Gegenteil des Mottos, die Energiewende gelänge nur gemeinsam“, erklärte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Eine Videokonferenz der betroffenen Verbände mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg verlief aus Sicht der Handwerksverbände eher unbefriedigend. Jörg Knapp, Leiter des Referats Technik beim Fachverband, machte dabei klar, dass bei aller Notwendigkeit, den Ausbau ErneuerbarerEnergien zu forcieren, die angedachten Maßnahmen langfristig Sinn machen müssten. Darüber hinaus dürften Hausbesitzer finanziell nicht überfordert werden. Auch wenn sich die meisten Maßnahmen innerhalb ihrer Lebensdauer amortisierten, müsse die Investition heute geleistet werden können. Von vielen könnten die notwendigen Investitionen jedoch nicht gestemmt werden. Es fehle ein mittel- und langfristiger Plan. „Diese Ad-hoc-Entscheidungen sind eher kontraproduktiv und schaffen vielfach Widerstand gegen eine eigentlich richtige Sache“, so Knapp.

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