Neue Photovoltaik-Pflicht-Verordnung
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Oktober 2021 eine Rechtsverordnung erlassen. Diese konkretisiert die Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg in Bezug auf die dort aufgeführte Solarpflicht bei Neubauten von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen. Die sogenannte Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Seitdem besteht die Pflicht, auf Dachflächen von neugebauten Nichtwohngebäuden und Stellparkplätzen, ab einer Anzahl von 35 Parkplätzen, Solaranlagen zu installieren. Die Rechtsverordnung enthält Details zu den Mindestanforderungen für zur Solarnutzung geeignete Dachflächen und Stellplatzflächen sowie zum Umfang der Mindestnutzung. Darüber hinaus werden Schwellenwerte genannt, nach denen die wirtschaftliche Unzumutbarkeit entschieden wird.
Eine Solarpflicht ist auch für Wohngebäude geplant, für den Neubau ab 1. Mai 2022, sowie ab dem 1. Januar 2023 für ein bestimmtes Ausmaß von Dachsanierungen. Der Fachverband nahm zu dem aktuellen Entwurf der Verordnung Stellung und hat im Arbeitskreis an der Weiterentwicklung der Verordnung für Wohngebäude mitgewirkt.
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