Asbestsachkunde ist im Sanierungsbereich ein Muss
Mitarbeiter müssen über Gefahrenstoff Bescheid wissen
Zwar dürfen Asbest und Asbestzementprodukte seit 1993 nicht mehr produziert und eingesetzt werden, doch die “Altlasten” stellen immer noch eine Gesundheitgsefahr dar. Denn Studien zufolge, befindet sich in rund 25 Prozent der Bestandsgebäude älterer Baujahre Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern. Da im Zuge von Sanierungsarbeiten häufig Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber bearbeitet werden, setzen sich Handwerker hier einer großen Gefahr aus. Eine Gesundheitsgefährdung besteht nämlich immer dann, wenn Asbest freigesetzt und eingeatmet wird.
Entsprechend müssen Handwerksbetriebe, die an asbesthaltigen Produkten Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen, die Sachkunde gemäß der Technische Regel für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten – TRGS 519 – nachweisen. Somit sollte jeder Betrieb, der in der Badsanierung und ähnlichen Bereichen tätig ist, eine Asbestsachkundeschulung besucht haben.
Der Fachverband hat 2021 sowohl die Schulungen zur Sachkunde gemäß der Technische Regel für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten – TRGS 519 – als auch zur Asbestsachkunde gemäß TRGS Anlage 5 durchgeführt.
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