Mitwirkung in Arbeitskreisen
Arbeitskreis Baurecht
Die Verwaltungsvorschrift Technischer Baubedingungen (VwV-TB) beschäftigte den Arbeitskreis (AK) auch in 2023. Das Problem ist, dass sich das technische Regelwerk weiterentwickelt, wie z. B. die TROL 2022 oder die DIN 18160-1 im Jahr 2023, die VwV-TB aber datierte Regelwerksbezüge aufweist. Insoweit wäre es also formell unzulässig nach den neuen technischen Regelwerken zu planen, arbeiten und abzunehmen. Eine kontrovers, aber zielorientierte Diskussion verdeutlicht die Problematik für die Praxis. Denn beide benannten Regelwerke stellen allgemein anerkannte Regeln der Technik dar und sind „eigentlich“ aus rechtlicher Sicht immer in der aktuellen Fassung anzuwenden. Auf der Sitzung im April 2023 konnte noch nicht abschließend eine Lösung gefunden werden, aber zumindest einen gehbaren Weg für die Zwischenzeit bis offiziell eine Aussage vorliegt. Weiter beschäftigte den Arbeitskreis Themen wie zum Beispiel Mehrfachbelegung von Abgasanlagen, Raucherzeugungsanlagen, Grillanlagen.
