Fortbildung für Heizölfachbetriebe
Die betrieblich verantwortliche Person der nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV, Paragraf 62 zertifizierten Heizölfachbetriebe muss sich mindestens alle zwei Jahre fortbilden, um die Zertifizierung des Fachbetriebs zu verlängern. Hierfür hat der Fachverband gemeinsam mit der Überwachungsgemeinschaft ein Konzept erstellt und die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen in 2021 angeboten.
Die Schulungen sollen nicht nur den formell erforderlichen Fortbildungsnachweis bringen, sondern den Teilnehmern vor allem in der betrieblichen Praxis nutzen. Deshalb wurde bei der Konzepterstellung Wert darauf gelegt, dass sich für die Durchführung Sachverständige verantwortlich zeichnen, die praxisnah und aus eigener Erfahrung Problemstellungen darstellen und Lösungsmöglichkeiten nach den allerneusten Vorschriften aufzeigen können.

