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13. Mai 2022

Die neue Feuerungsverordnung 2021 des Landes Baden-Württemberg

Nach fast 25 Jahren wurde die Feuerungsverordnung (FeuVO) novelliert. Die FeuVO des Landes Baden-Württemberg stellt Anforderungen an Feuerungsanlagen sowie Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen bezüglich Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung, Abgasführung sowie Brennstofflagerräumen. Die neue Version der Verordnung ist am 1. Februar 2021 in Kraft getreten. Anders als in einigen anderen Bundesländern beinhaltet die FeuVO Baden-Württemberg keine Anforderung bezüglich einer mechanischen Belüftung von Pelletlagern.

Besonders im ländlichen Bereich gibt es in Baden-Württemberg viele Wärmeerzeuger, die mit fester Biomasse befeuert werden. Die Anforderung einer mechanischen Belüftung wäre für die Betreiber solcher Anlagen sehr kostspielig. Insofern hatte sich der Fachverband SHK Baden-Württemberg für eine praktikable Lösung engagiert, um diese im Einklang mit den anerkannten Regeln der Technik in der FeuVO durchzusetzen. So kann die Lüftung über freie oder maschinelle Lüftung nach den anerkannten technischen Regeln erfolgen.

Diesem großen Erfolg gingen mehrere konstruktive Diskussionen im Rahmen des Arbeitskreises Baurecht mit Vertretern des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks, mit dem Wirtschaftsministerium und dem Regierungspräsidium Tübingen voraus. Auch der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV) hat dabei fachlich unterstützt.

Insofern gilt der Dank an die Vertreter des Gesetzgebers für deren offenes Ohr und die Bereitschaft, an einer Lösung zu arbeiten, die nicht nur fachlich richtig ist, sondern gleichzeitig die Technologieoffenheit sowie die Einbindung erneuerbarer Energien im Heizungsbereich unterstützt.

Besonders herausfordernd war die kurze Zeit von der Veröffentlichung bis zum Inkrafttreten der Verordnung – es handelte sich dabei um etwas mehr als einen Monat. Denn, es bestanden noch viele offene Fragen zur konkreten Umsetzung. Der Fachverband hat hier im Interesse der Mitgliedbetriebe schnell reagiert und diese über den Arbeitskreis Baurecht geklärt. Um die Informationen möglichst breit zu streuen, hat der Fachverband zur neuen FeuVo ein Informationsblatt erstellt und ein Webinar aufgesetzt.

Der Dank gilt hier insbesondere dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (LIV) Baden-Württemberg sowie dem Deutschen Energieholz- und Pelletverband (DEPV) für die Zusammenarbeit und Unterstützung. Ganz besonders bedanken möchte sich der Fachverband jedoch bei den Verantwortlichen im zuständigen Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, für deren Bereitschaft zuzuhören und auf die von uns vorgebrachten Bedenken einzugehen. Nach intensiven Dialogen ist es gemeinsam gelungen, eine praxisgerechtere Formulierung der Anforderungen zu erzielen.

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