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1. Juni 2020

Fachgruppe Ofen- und Luftheizungsbau

Gefahr und Mehraufwand durch Asbest in Bestandsgebäuden

Wie viele andere Ehrenamtsgremien auch, war der Umgang mit dem Schadstoff Asbest für die Fachgruppe Ofen- und Luftheizungsbau zentrales Thema im Berichtsjahr.  Maßgeblich war die Änderung der TRGS 519 – Technische Regel für Gefahrstoffe – zum Oktober 2019. Laut Bundesarbeitsministerium und der  Berufsgenossenschaft muss davon ausgegangen werden, dass in Gebäuden bis Baujahr 1993 Baustoffe wie Putze, Estriche und Fliesenkleber und -mörtel asbesthaltig sein können. Man geht davon aus, dass etwa jedes vierte Gebäude betroffen ist. Insofern schreibt die neue TRGS vor, dass vor Beginn der geplanten Arbeiten festgestellt werden muss, ob Asbest in den genannten Baustoffen enthalten ist. Sollte das der Fall sein, dürfen die Arbeiten nur von Fachbetrieben nach TRGS 519 ausgeführt werden und auch nur in dem Umfang, den die TRGS 519 erfasst.

Das bedeutet, dass nach In-Kraft-Treten der Änderung jeder Fachbetrieb eine nach TRGS 519 anerkannte „Verantwortliche Person“ für solche Tätigkeiten benennen muss. Für diesen Nachweis ist ein zweitägiger Fachkurs notwendig. Der Fachverband bietet bereits seit vielen Jahren einen anerkannten TRGS-Kurs.

Zur Umsetzung der neuen TRGS 519 in Baden-Württemberg hat der Fachverband gemeinsam mit dem BWHT und anderen betroffenen Verbänden ein Gespräch mit der obersten Gewerbeaufsicht sowie dem zuständigen Regierungspräsidium im November 2019 initiiert.

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