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19. April 2025

Fachbetriebspflicht nach Wasserrecht für Anlagen mit Wasser/Glykol-Gemischen

Die ÜWG hat ihre Tätigkeiten auf Anlagen mit Wasser/Glykol-Gemischen ausgeweitet. Diese Gemische finden sich in Erdwärmeanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und solarthermischen Anlagen. Arbeiten an solchen Anlagen können unter die Fachbetriebspflicht nach AwSV fallen. 

Für folgende Anlagen mit Wasser/Glykol-Gemischen besteht eine Fachbetriebspflicht: 

  • Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
  • Anlagen in der gewerblichen Wirtschaft 
  • wenn Teile der Anlage unterirdisch sind (unabhängig vom Volumen) 
  • bei oberirdischen Anlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ 

Um den Mitgliedsbetrieben eine Zertifizierung zu ermöglichen, hat die ÜWG hierzu eine Fachbetriebsschulung konzipiert. Der Fachverband Baden-Württemberg führte diese Pilotschulung bundesweit als erster Fachverband durch. Betriebe, die diese Schulung besuchen und sich von der ÜWG überwachen lassen, können sich zum Fachbetrieb nach AwSV zertifizieren lassen. Die ÜWG hat ihr Überwachungsverfahren dafür neu ausgerichtet. 

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