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21. April 2025

Asbestsachkunde ist im Sanierungsbereich ein Muss

Mitarbeiter müssen über Gefahrenstoff Bescheid wissen 

Obwohl Asbest und asbesthaltige Produkte bereits seit 1993 in Deutschland nicht mehr hergestellt oder verwendet werden dürfen, stellen sie in vielen älteren Gebäuden weiterhin eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr dar. Studien zeigen, dass in etwa 25 Prozent der Bestandsbauten aus früheren Jahrzehnten Asbest in Materialien wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern enthalten ist.
Gerade bei Sanierungsmaßnahmen, bei denen diese Materialien bearbeitet werden, besteht für Handwerker ein erhebliches Gesundheitsrisiko – insbesondere dann, wenn Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden. Bereits geringe Mengen können zu schweren, teilweise erst Jahrzehnte später auftretenden Erkrankungen führen.

Daher gilt: Handwerksbetriebe, die Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen – etwa im Rahmen von Badmodernisierungen oder Instandhaltungsmaßnahmen –, müssen über die entsprechende Sachkunde nach TRGS 519 verfügen. Diese Technische Regel für Gefahrstoffe legt die Anforderungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest fest.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der Fachverband im Jahr 2024 sowohl Grundschulungen gemäß TRGS 519 Anlage 4c als auch Aufbaukurse nach Anlage 5 angeboten. Mehr als 50 Teilnehmer haben diese Qualifikationen erfolgreich erworben – ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit im Handwerk und den professionellen Umgang mit gesundheitsgefährdenden Altlasten.

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