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11. April 2025

Arbeitskreis Baurecht

Wesentliche Arbeit im Arbeitskreis war, eine Nachfolgeregelung für die zum 31. Dezember 2024 auslaufende Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema „Verzicht auf vorhabensbezogene Bauartgenehmigung beim Anschluss von raumluftabhängigen Feuerstätten an eine mehrfachbelegte Abgasanlage“ zu finden. Ziel war es, einen nahtlosen Übergang zwischen dem Auslaufen der Bekanntmachung und dem 1. Januar 2025 zu finden. Die Lösung, wenn auch in der Umsetzung komplizierter als anfänglich gedacht, war relativ einfach: Beide Verbände – Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks und der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg – übernehmen die wesentlichen technischen Inhalte der Bekanntmachung in ein gemeinsames Informationsblatt. Gesagt, getan! Mit etwas Verspätung wurde das gemeinsame Infoblatt mit der „neuen“ Regelung zum März 2025 veröffentlicht und die Mitglieder beider Verbände über dessen Erscheinen informiert.

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