BGB-Vertragsmuster gegenüber Verbrauchern mit „Angebots-AGB“ MIT Widerrufsrecht
für größere Bauvorhaben
Wie im Rundschreiben Recht 1/2018 vom 30.01.2018 mitgeteilt, finden Sie nachfolgend das aktualisierte BGB-Bauvertragsmuster (Stand 1/2018), bei dessen Verwendung die Aushändigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Anlage zum schriftlichen Angebot und Vertrag des SHK-Betriebes vorgesehen ist.
Die ab 13.06.2014 geltenden Informationspflichten sind in das Vertragsmuster eingearbeitet. Zusätzlich gilt für diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge das “neue” Widerrufsrecht.Das Muster eignet sich nur zur Verwendung gegenüber Privatkunden/Verbrauchern.
In erster Linie regeln der Bauvertrag und die AGB Verjährungsfristverkürzungen von 2 auf 1 Jahr, Schutz von Angebotsunterlagen, Fälligkeitsfristen für Rechnungen sowie Eigentumsvorbehalt. Der Bauvertrag regelt ergänzend u. a. Rangfolge der Vertragsdokumente, rechtssicheres Verfahren für Ausführungsfristen und Ratenzahlungspläne.
Erläuterungen zur Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zu einzelnen Vertragsklauseln sind beigefügt.