Schornsteine ohne Sohle – Bedingungen für eine Abweichung von bestehenden Vorschriften
Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Gesetzblatt vom 31. Oktober 2018 eine Bekanntmachung veröffentlicht, nach der unter bestimmten Randbedingungen keine Zustimmung im Einzelfall bei der Planung und Errichtung einer Schornsteinanlage ohne Sohle mehr notwendig ist. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem angefügten Beitrag.