Formulare für die Anzeigepflicht nach AwSV
Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Heizöltankanlagen (siehe auch Merkblatt AwSV) muss nach den Vorgaben der AwSV durch den Betreiber der zuständigen Behörde 6 Wochen im Voraus angezeigt werden.
Hierzu dienen die Anzeigeformulare B (Betreiber) und H (Heizöltankanlage). Beigefügt ist auch eine Erläuterung zur Anwendung der Formulare. Die Formulare werden von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Zertifizierte Heizölfachbetriebe, die die anzeigepflichtigen Tätigkeiten ausführen, können diese Formulare den Betreibern zur Verfügung stellen und auf die Anzeigepflicht hinweisen. Zuständige Behörde ist die untere Wasserbehörde beim Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt.