EWärmeG 2015 / Nachweisformulare
Nach § 4 Abs. 2 des EWärmeG 2015 muss die Hauseigentümerin / der Hauseigentümer innerhalb von 18 Monaten nach der Inbetriebnahme der neuen Heizanlage nachweisen, dass die Anforderungen des EWärmeG eingehalten sind. Für das Nachweisverfahren stehen die einzelnen Sachkundenachweise des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Verfügung. Diese Sachkundenachweise / Nachweisformulare sind nachfolgend als beschreibbare pdf-Dokumente aufgeführt.
Wichtig: Das Deckblatt / Nachweis des Eigentümers ist bei jedem Nachweisverfahren gemeinsam mit dem jeweiligen Einzelnachweis, wie zum Beispiel Solarthermische Anlage usw. abzugeben. Es ist aber bei mehreren Nachweisformulare nur einmal beizulegen. Der GIH hat ein Excel-Tool für das Nachweisverfahren des EWärmeG erstellt. Nach Aussage des Umweltministeriums ermöglicht das Excel-Tool dem Fachhandwerker, Energieberater oder Architekten gemeinsam mit seinem Kunden die passende Erfüllungsoption des EWärmeG für sein Gebäude zu finden. Es bildet die häufigsten Optionen und Kombinationsmöglichkeiten ab. Das kostenfrei verfügbare Werkzeug ist als Unterstützung bei der Kundenberatung gedacht. Das Umweltministerium übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und die daraus abgeleiteten Sanierungsempfehlungen. Im Zweifelsfall ist der Gesetzestext maßgeblich.
Wichtiger Hinweis: Das Excel-Tool hat eine Druckfunktion, mit der die erforderlichen Nachweisformulare ausgedruckt werden können.
Das Excel-Tool kann im Download heruntergeladen werden.
Auf der Homepage des Umweltministeriums sind neben den Nachweisformularen weitere Informationsmaterialien zum Download enthalten, wie Fragen und Antworten und ein Power-Point-Mustervortrag zum EWärmeG.