BGB-Vertrag gegenüber Verbrauchern für dringende Reparaturen OHNE Widerrufsrecht
Die ab 13.06.2014 geltenden Informationspflichten sind in das Vertragsmuster eingearbeitet. Bei dringenden Reparaturen/Instandsetzungen hat der Verbraucher kein Widerrufsrecht. Das Muster eignet sich nur zur Verwendung gegenüber Privatkunden/Verbrauchern.
Erläuterungen zur Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zu einzelnen Vertragsklauseln sind beigefügt.