Sachkundenachweis Trinkwasser-Installation für die Eintragung beim Wasserversorger
TRWI-Qualifikationslehrgang für die Eintragung beim Wasserversorger
Arbeiten an Trinkwasser-Installationen dürfen nur von Fachunternehmen durchgeführt
werden, die in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens
eingetragen sind. Das regelt die AVBWasserV. Voraussetzung für die Eintragung in ein
Installateurverzeichnis ist die Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen
Gewerk und die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft.
Der Lehrgang ist vom Landesinstallateurausschuss Baden-Württemberg als
Sachkundenachweis für die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen
Fachkraft anerkannt. Nach bestandener Prüfung sind die fachlichen Voraussetzungen
für die Eintragung beim Wasserversorger nachgewiesen.
Zielgruppe
Den Sachkundenachweis für die Eintragung beim Wasserversorger benötigen u.a. folgende Personengruppen:
- Meistertitel im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Prüfung ab 2003) mit Bescheinigung zum Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik (mit < 50 P.)
- Meistertitel im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk nach der Prüfungsverordnung für Zentralheizungs- und Lüftungsbauer (Prüfung 1998 - 2003) mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Heizungsbau)
- Meistertitel im Zentralheizungs- und Lüftungsbauhandwerk (Prüfung vor 1998)
- Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik Fachrichtung Sanitärtechnik, Versorgungstechnik ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse
- Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik Fachrichtung Klima- und Lüftungstechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik Diplom-Ingenieur (FH, TU), Bachelor oder Master of Science: Versorgungstechnik, Betriebs- und Versorgungstechnik, Energie- und Wärmetechnik, Maschinenbau,
Produktionstechnik, Verfahrenstechnik, Schiffmaschinenbau und Schiffbetriebstechnik, Sanitärtechnik (HLS-Technik) ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse
- Ausübungsberechtigung gem. § 7 b HWO (Altgesellenregelung) für Inhaber einer Gesellenprüfung im Installateur- und Heizungshandwerk oder im Gas- und
Wasserinstallateurhandwerk oder im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk
- Ausnahmebewilligung gem. § 8 HWO
Seminarinhalte
- Voraussetzungen für Arbeiten an Trinkwasserinstallationen
- Allgemeine Regeln für Trinkwasser-Installationen
- Planung, Ausführung, Bauteile, Apparate und Werkstoffe
- Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser
- Ermittlung der Rohrdurchmesser, Technische Regeln des DVGW
- Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte
- Druckerhöhung und Druckminderung
- Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
- Betrieb der Anlagen und Instandhaltung
- Theoretische und praktische Übungen
Wichtige Hinweise
- Beginn: Montag, 16. März 2026
- Ablauf: 2 mal pro Woche 3 Stunden (Mo., Do.) 18 bis 21 Uhr, inklusive einem Präsenztag in Leonberg
- Prüfung: geplant am Freitag, 24. Juli 2026,
- eine Verschiebung der Prüfung aufgrund aktueller Ereignisse kann nicht ausgeschlossen werden
Sonstiges
- Teilnahmevoraussetzungen*
Nachweis der oben genannten Qualifikation (siehe Zielgruppe) und Eintragung in die Handwerksrolle im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk.
Innungsmitglieder im Fachverband SHK 1.399,- EUR
Nichtmitglieder 1.599,- EUR
zzgl. Prüfungsgebühr:
Innungsmitglieder im Fachverband SHK 350,- EUR
Nichtmitglieder 400,- EUR
Webinar
Termin
Start: 16.03.2026 | 18:00 Uhr
Ende: 24.07.2026 | 12:00 Uhr
Ort:
online
Freie Plätze:
34
Referent/-in:
Henricus Kayser-Baars
Uta Weigele
Kosten
Mitglieder:
1.749,00 zzgl. MwSt.
Nichtmitglieder:
1.999,00 zzgl. MwSt.
Seminarnummer:
2026-053
Anmeldung:
Jetzt anmelden
Weitere Seminare:
06.08.2026
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz & BEG-Förderung 2026
14.09.2026
Haustechnik berechnen mit ZVPLAN - Gas und Wasser