Steuerliche Förderung: ESanMV regelt Steuerbonus über §35c EStG
Eine Steuerermäßigung, für diejenigen, die an ihren Wohngebäuden energetische Maßnahmen umsetzen, ist Anfang 2020 mit dem Paragrafen 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ins Leben gerufen worden. Im Juni 2021 trat dann rückwirkend zum 1. Januar die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) in Kraft. ist im Juni 2021 geändert worden. Ergänzend wurde zudem die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen verabschiedet.
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