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5. Mai 2024

Sozial- und wirtschaftspolitischer Ausschuss (Tarifkommission) – Tarifbereich SHK

Im Berichtszeitraum war es der Tarifkommission wichtig, einen Tarifabschluss herbeizuführen, der der aktuell sehr hohen Inflationsentwicklung Rechnung trägt. Dabei sollte der Tarifabschluss die derzeitige Entgeltentwicklung am Markt widerspiegeln, die Betriebe dabei insgesamt jedoch nicht überfordern. Gleichzeitig wurde ein längerfristiger Tarifabschluss angestrebt, der den Betrieben mittelfristig Planungssicherheit gibt.

Im Frühjahr 2023 wurde im Entgeltbereich ein Zweijahresabschluss erreicht, der ab 1. Mai 2023 eine Tariferhöhung von 5,6 Prozent, sowie ab 1. Mai 2024 eine Erhöhung von 3,5 Prozent vorsieht. Diese zweiten Erhöhung gilt jedoch nur für die Tarifgruppen oberhalb des Helfers also ab dem ersten Gesellenjahr. Dies soll den Abstand zwischen qualifizierten ausgebildeten Fachkräften und Helfern ohne berufsqualifizierenden Abschluss und damit die Attraktivität der beruflichen Ausbildung bewusst erhöhen.

Zusätzlich ergänzt wird die Entgelterhöhung durch die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 2.000 Euro. Diese wird mit höchstmöglicher Flexibilität bis jeweils November in zwei Chargen in Höhe von 1.200 Euro für das Jahr 2023 und 800 Euro für das Jahr 2024 ausbezahlt, wobei schon ausbezahlte Inflationsausgleichsprämien (auch des Jahres 2022) angerechnet werden können. Den Betrieben verbleibt so die Möglichkeit auf freiwilliger Basis noch bis zu 1.000 Euro zusätzlich steuerfrei auszubezahlen.

Überproportional angehoben wurden auch die Ausbildungsvergütungen. Hier war es der Tarifkommission zusätzlich wichtig, einen Abschluss für zwei Jahre zu vereinbaren, damit die Ausbildungsvergütungen bereits frühzeitig für die Werbung von Auszubildenden genutzt werden können. Im ersten Jahr steigt die Ausbildungsvergütung ab dem 1. September 2023 um durchschnittlich 8 Prozent. Im zweiten Jahr steigt die Ausbildungsvergütung zum 1. September 2024 um weitere 3,7 Prozent (Durchschnitt). Ziel der Kommission war es darüber hinaus die Ausbildungsvergütung der höheren Ausbildungsjahre tendenziell etwas mehr zu erhöhen, da hier der Nutzen für die Betriebe deutlich größer ist.

Flankiert wird die Anhebung der Ausbildungsvergütung durch eine Inflationsausgleichsprämie von je 500 Euro für die beiden Jahre 2023 und 2024 für Auszubildenen ab dem 2. Lehrjahr.

Um weiterhin aus wirtschaftlichen Gründen kurzfristig Kurzarbeit einführen zu können, wurde die Ankündigungsfrist von regulär zwei Wochen befristet bis 20. April 2024 erneut auf eine Woche reduziert.

Weiterhin wurden die bestehenden Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen bis zum 31.12.2025 verlängert.

Insgesamt spiegelt das Ergebnis die gute Zusammenarbeit zwischen der Gewerkschaft CGM und der Tarifkommission wider.

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