Sozial- und wirtschaftspolitischer Ausschuss (Tarifkommission) – Tarifbereich SHK
Im Berichtszeitraum war es der Tarifkommission wichtig, dem Engagement der Mitarbeiter in den Betrieben während Corona wenigstens insoweit Rechnung zu tragen, dass wieder ein Tarifabschluss herbeigeführt wurde. Denn das Vorjahr stand zuvor ganz im Zeichen der ungewissen konjunkturellen Entwicklung und dem Ziel, langfristige Belastungen zu vermeiden.
Dementsprechend konnte im Frühjahr 2021 im Entgeltbereich einen Zweijahresabschluss herbeigeführt werden, der ab 1. Mai 2021 eine Tariferhöhung von 2,4 Prozent, sowie ab 1. Mai 2022 eine Erhöhung von 1,5 Prozent vorsieht.
Überproportional angehoben wurden die Ausbildungsvergütungen, die ab dem 1. September 2021 zur Anwendung kamen. Zusammen mit der auf drei Jahre befristeten Fortführung des Tarifvertrages über die Zahlung für besondere Ausbildungsanstrengungen darf man dies als flankierende Maßnahme zur Nachwuchsgewinnung sehen.
Um weiterhin aus wirtschaftlichen Gründen kurzfristig Kurzarbeit einführen zu können, wurde sich, befristet bis 20. April 2022, darauf geeinigt, die notwendige Ankündigungsfrist von regulär zwei Wochen auf eine Woche zu reduzieren.
Nachdem die Ausbildungsvergütung nur für September 2021 tarifiert worden ist, werden die Tarifparteien im Frühjahr 2022 die Ausbildungsvergütungen für September 2022 verhandeln.

