Fokus Trinkwasserhygiene: Workshop zur Gefährdungsanalyse
In der Trinkwasserverordnung ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse dann gefordert, wenn der Technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 Kolonienbildenden Einheiten pro 100 Milliliter Wasser überschritten ist. In diesem Fall ist der Betreiber verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Für die “SHK-Fachkräfte für Hygiene und Schutz des Trinkwassers”, die ihre Kenntnisse im Bereich Gefährdungsanalyse vertiefen wollen, hat der Fachverband einen völlig neuartigen Workshop zur Gefährdungsanalyse konzipiert und 2019 mehrmals erfolgreich abgehalten.
Zwar gibt es keine strenge Vorgabe für die Erstellung und den Aufbau einer Gefährdungsanalyse, doch sind bestimmte Kerninhalte unerlässlich. Diese werden in dem praxisnahen Workshop ausführlich dargestellt, in den viele Beispiele und Erfahrungen einfließen.
Hygienefachbetriebe profitieren von der kompakten Wiederholung der wichtigsten Hygieneaspekte und von der praxisbezogenen Darstellung der technischen Regeln für Gefährdungsanalysen. Nach der erfolgreichen Teilnahme beherrschen die Teilnehmer den Aufbau und die Dokumentation inklusive Textformulierungen, Absicherungen, graphische Darstellungen in Gefährdungsanalysen und beispielhafte Fotodokumentationen.
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