Fachbetriebspflicht nach Wasserrecht für Anlagen mit Wasser/Glycol-Gemischen
An Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, nur Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und nach Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) arbeiten. Glycol ist ein solcher wassergefährdender Stoff im Sinne des WHG und AwSV.
SHK-Handwerker kommen durchaus mit Anlagen in Berührung, in welchen sich Wasser/Glycol-Gemische befinden. Im Tätigkeitsbereich der SHK-Anlagenmechaniker sind dies beispielsweise Erdwärmeanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen. Tätigkeiten an solchen Anlagen können daher unter die Fachbetriebspflicht nach WHG und AwSV fallen.
Für Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Anlagen in der gewerblichen Wirtschaft mit Wasser/Glycol-Gemischen besteht eine Fachbetriebspflicht:
- immer, wenn Teile der Anlage unterirdisch sind (unabhängig vom Volumen)
- bei oberirdischen Anlagen, wenn das Volumen größer 1.000 m³ ist.
Andere Anlagen, also nicht öffentliche und in nicht gewerblicher Wirtschaft, sind nicht fachbetriebspflichtig.
Um den Mitgliedsbetrieben eine Zertifizierung anzubieten, hat der Fachverband eine entsprechende Fachbetriebsschulung konzipiert und 2022 erstmals angeboten. Der Fachverband Baden-Württemberg war mit seiner Pilotschulung dahingehend bundesweit Vorreiter. Mit dem Besuch dieser Schulung und mit einer Überwachung durch die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. (ÜWG) können sich interessierte Betriebe zum Fachbetrieb nach AwSV zertifizieren lassen. Das Überwachungsverfahren der Überwachungsgemeinschaft wurde hierfür neu ausgerichtet.
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