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15. Dezember 2023

Berücksichtigung von Wärmepumpen nach neuem GEG

Im § 71c des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist folgende Anforderung für den Nachweis der Erfüllung der Nutzung von mindestens 65 Prozent EE bei Wärmepumpen aufgeführt:

Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer Wärmepumpen gelten die Anforderungen des § 71 Absatz 1 als erfüllt, wenn eine oder mehrere Wärmepumpen den Wärmebedarf des Gebäudes oder der über ein Gebäudenetz verbundenen Gebäude decken.

Bei Anfragen von Mitgliedsbetrieben wurde die Frage nach der Bewertung von Heizstäben / elektrischen Durchlauferhitzern bei Wärmepumpen gestellt. Es geht um die Frage, inwieweit interne und externe Heizstäbe bei der Leistung der Wärmepumpe zur Deckung der Heizlast berücksichtigt werden können.

Der Fachverband hat sich zur Klärung dieser Frage über den ZVSHK an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewandt. Nach der Erläuterung des BMWK ergeben sich folgende Anforderungen:

  • Nachweis für die Wärmepumpe erfolgt nach § 71c mit oder ohne einem internen Heizstab in der Wärmepumpe. Ein externer Heizstab wird dabei nicht berücksichtigt. Das bedeutet, für die Leistung der Wärmepumpe wird nur die Leistung eines internen Heizstabes bzw. elektrischen Durchlauferhitzers zusätzlich angerechnet (monoenergetische Betriebsweise).
  • Eine Wärmepumpe ist auch in Verbindung mit einer Stromdirektheizung nach § 71d zulässig, d. h. mit einem externen Heizstab. Der Heizstab gilt dabei als eine Elektrodirektheizung mit den Anforderungen nach § 71d. Das Gebäude muss dazu entsprechend gut gedämmt sein, wobei in einem selbstbewohnten Ein- bis Zweifamilienhaus keine verschärfte Dämmanforderung* besteht. In einem selbst vom Eigentümer bewohnten Ein- bis Zweifamilienhaus kann also eine Wärmepumpe auch mit einem externen Heizstab ohne weitere Dämmanforderungen oder Nachweis nach DIN V 18599 betrieben werden.
    *Dämmanforderung nach § 71d GEG: Im Neubau muss der bauliche Wärmeschutz um mind. 45 Prozent unterschritten werden, bei bestehenden Gebäuden um mind. 30 Prozent
  • Der Betrieb einer Wärmepumpe mit einem externen Heizstab in einem Pufferspeicher (z. B. über PV) ist ansonsten zulässig, wenn der Anteil der EE über DIN V 18599 nachgewiesen wird.

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