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22. März 2023

Einbau von geförderten Gas-Hybridheizungen ab 2024

Verstärkt kommt es zu Anfragen, was den Einbau von BAFA-geförderten Gas-Hybridheizungen ab 2024 betrifft. Denn mit der geänderten BEG-Richtlinie vom 21. Juli 2022 konnten letztmalig am 14. August 2022 BAFA-Förderanträge für Gas-Hybridanlagen eingereicht werden. Da nun aber aufgrund der Auftrags- und Liefersituation manche Heizungssanierungen erst im Jahr 2024 umgesetzt werden können, führt dies zu der Frage, ob diese Anlagen im Hinblick auf die geplante GEG-Änderung wie geplant eingebaut werden dürfen.

Mit der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll nach Beschluss der Regierungskoalition ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Jedoch muss nach den früheren BAFA-Förderkriterien bei einer Gashybridheizung die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers mindestens 25 Prozent der Gebäudeheizlast betragen.

Ob dieser Anteil im Rahmen der geplanten GEG-Änderung ausreicht oder erhöht werden muss, kann noch nicht gesagt werden. Nach einem Papier des BMWK und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll bei einer Hybrid-Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe der Leistungsanteil der Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Gebäudeheizlast betragen. Für die anderen regenerativen Wärmeerzeuger, wie Biomassekessel oder Solaranlage, bestehen noch keine entsprechenden Kriterien.

Selbst der Hinweis bei Wärmepumpen ist als vorläufig anzusehen. Hier muss noch abgewartet werden, bis der Entwurf des neuen GEG seitens des BMWK veröffentlicht wird. Dies soll nach Aussagen des BMWK in den nächsten Wochen erfolgen.

Sowohl der Zentralverband SHK als auch der Fachverband können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Empfehlungen abgeben. Die Kunden sollten aber rechtzeitig darauf hingewiesen werden, dass unter Umständen der vereinbarte regenerative Wärmeerzeuger, wie Wärmepumpe, Biomassekessel oder Solarkollektoranlage, nicht ausreichend sein kann und vergrößert werden muss.

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