Fachbetriebspflicht nach Wasserrecht für Anlagen mit Wasser/Glycol-Gemischen
An Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, nur Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) arbeiten. Dies trifft auch für Anlagen zu, in welchen sich Wasser/Glycol-Gemische befinden.
Glycol ist ein wassergefährdender Stoff im Sinne des WHG und der AwSV. Erdwärmeanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen enthalten in der Regel Wasser/Glycol-Gemische und können damit unter die Fachbetriebspflicht nach WHG und AwSV fallen. Für folgende Anlagen mit Wasser/Glycol-Gemischen besteht nach Paragraf 45 der AwSV eine Fachbetriebspflicht:
Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Anlagen in der gewerblichen Wirtschaft
- Immer, wenn Teile der Anlage unterirdisch sind (unabhängig vom Volumen)
- Bei oberirdischen Anlagen von mehr als 1.000 Kubikmetern Volumen
Andere Anlagen, nicht öffentlich, nicht gewerbliche Wirtschaft, sind nicht fachbetriebspflichtig.
Fachbetrieb im Sinne der AwSV ist der Betrieb, der durch eine Sachverständigenorganisation oder Güte- und Überwachungsgemeinschaft zertifiziert ist. Dies beinhaltet unter anderem eine regelmäßige wiederkehrende Betriebsüberprüfung durch Fachprüfer dieser Organisationen.
Wer demnach künftig an den genannten Anlagen, wie beispielsweise Wärmepumpen mit Erdwärmesonden, tätig werden will, muss als Fachbetrieb nach AwSV für diese Tätigkeit zertifiziert sein.
Die Lösung: Fortbildung
Der Fachverband bietet in Kooperation mit der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. (ÜWG) einen eintägigen Fortbildungskurs an. Mit diesem Kurs kann die Zertifizierung über die ÜWG erlangt werden.
Betriebe, die aufgrund einer Zertifizierung zum Heizölfachbetrieb bereits Mitglied in der ÜWG sind, können durch Teilnahme an diesem Kurs ihre für Heizölanlagen bestehende Zertifizierung auf Wasser/Glycol-Anlagen erweitern.
Betriebe, die noch kein Mitglied sind und auch keine Heizölzertifizierung benötigen, können sich auch nur den oben beschriebenen Bereich von der ÜWG zertifizieren lassen. Entsprechende Fortbildungen bietet der Fachverband künftig regelmäßig an. Diese werden auf der Homepage sowie in den Rundschreiben und Newslettern des Fachverbandes angekündigt. Außerdem wird der Fachverband in der zweiten Jahreshälfte 2023 den Kurs in sein bestehendes Kurskonzept zur Planung von Wärmepumpen integrieren. Hier laufen zurzeit die Gespräche auf Bundesebene.