Merkblatt für Innungsfachbetriebe: Was ist beim Nullsteuersatz für PV-Anlagen zu beachten?
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wurde unter anderem ein Nullsteuersatz für den Verkauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und der zugehörigen Komponenten beschlossen. Dieser ist gültig ab dem 01.01.2023.
Über die Neuregelung hatte der Fachverband bereits mit dem Rundschreiben Wirtschaft 6/2022 informiert. Weitere Details hat der Zentralverband SHK nun in einem umfangreichen Merkblatt zusammengefasst. Dieses finden Sie unter www.fvshkbw.de nach Login mit Ihren Zugangsdaten.
Unterstützung der Innungsfachbetriebe: Was zum Nullsteuersatz bei PV-Anlagen zu beachten ist, klärt ein umfangreiches Merkblatt des ZVSHK.