Wie viel nimmt man für die Prüfung der Gaszentralheizung?
Mit der Einführung der verpflichteten Prüfung von Gaszentralheizungen ergeben sich neue Chancenpotentiale für SHK-Betriebe. Hierbei kommt jedoch auch zunehmend die Frage auf, wie viel eine solche Prüfung kosten kann. Lesen Sie hier, wie man mit der Preisgestaltung für die Heizungsprüfung zusätzliche Wartungsverträge generieren kann.
Eine verpflichtende Heizungsprüfung ist lediglich für Gaszentralheizungen vorgesehen. Antworten darauf, was bis wann geprüft werden muss, ob ein hydraulischer Abgleich notwendig ist und weitere Details hat der Fachverband für die Mitglieder im Downloadcenter unter www.fvshkbw.de unter dem Stichwort „EnSimiMaV“ zusammengestellt. In diesem Beitrag liegt der Schwerpunkt daher auf der Kalkulation dieser Gasheizungsprüfung.
Hinsichtlich der Höhe des Preises für die Überprüfung kann jeder Betrieb seinen individuellen Preis kalkulieren. Dieser ist vom benötigten Zeitaufwand und dem betriebsindividuellen Verrechnungssatz abhängig. Hinter jedem Preis stecken jedoch neben den entstehenden Kosten in der Regel auch strategische Überlegungen.
Heizungsprüfung im Rahmen der Wartung
In der Verordnung wird empfohlen, die Heizungsprüfung im Rahmen der Wartung durchzuführen. Der Aufwand ist dabei am geringsten, da der Kunde schon bekannt ist, seine Stammdaten erfasst sind und der Monteur bereits vor Ort ist.
Manche Betriebe nutzen die Preisgestaltung der Gasheizungsprüfung zur Gewinnung zusätzlicher Wartungsverträge. Viele Kunden lassen ihre Heizung zwar regelmäßig warten, scheuen aber eine vertragliche Bindung. Für den Wert eines Unternehmens, zum Beispiel bei der Betriebsübergabe, zählen allerdings nur schriftlich abgeschlossene Wartungsverträge. Von daher lohnt es sich, die Kundenkontakte zu nutzen, um unter anderem die Anzahl an vertraglich gebundenen Wartungskunden (= Stammkunden) aktiv zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang ist es denkbar, die Heizungsprüfung bei gleichzeitigem Abschluss eines Wartungsvertrages gegebenenfalls zu einem reduzierten Preis oder sogar kostenfrei anzubieten. Dieses Vorgehen kennt man auch aus anderen Branchen, beispielsweise bei einer ADAC-Mitgliedschaft.
Heizungsprüfung als eigenständige Leistung
für Bestandskunden
Wird die Heizungsprüfung als eigenständige Leistung erbracht, ist der Aufwand deutlich höher. Dies betrifft sowohl die Zeit im Büro für die entsprechende Organisation als auch die Ausführung vor Ort. Im Büro muss ein weiterer Termin abgestimmt werden, der Monteur hat eine erneute Anfahrt und Vorbereitung. Der sich daraus ergebende Mehraufwand sollte sich auch in Form eines höheren Preises widerspiegeln.
für Neukunden
Der Aufwand für die Heizungsprüfung bei Neukunden ist im Vergleich zu den vorangegangenen Varianten am höchsten. Wer den Aufwand im Büro reduzieren will, kann dabei auf das für Innungsfachbetriebe kostenlose Serviceportal des Zentralverbands SHK zurückgreifen (www.serviceportal-shk.de). Neben diversen Abfragestrecken steht hier auch eine zum Thema Heizungsprüfung zur Auswahl. Die Abfragestrecke lässt sich mit geringem Aufwand kostenfrei in die eigene Firmenhomepage einbauen. Potenzielle Kunden können somit direkt auf der Betriebs-Homepage vorab ihre Daten in das Tool eingeben. Das spart den SHK-Unternehmern Zeit und stärkt die positive Außenwahrnehmung als modernes Dienstleistungsunternehmen.
Vor diesem Hintergrund ist ein höherer Preis für Neukunden im Vergleich zu Bestandskunden kalkulatorisch zwingend erforderlich. In jedem Fall sollte bei der Berechnung der Heizungsprüfung auch die Anfahrt berücksichtigt werden.
Gibt es offizielle Aussagen zu den Preisen für eine Gasheizungsprüfung?
In den Erläuterungen zur Verordnung nennt die Bundesregierung selbst einen Preis von etwa 100 Euro zuzüglich Fahrtkosten (circa 60 Euro) für die Heizungsprüfung. Da der Zeitbedarf für die Überprüfung vor Ort auf mindestens eine Stunde eingeschätzt werden kann, erscheint dieser Wert realistisch.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich jedoch unbedingt, die eigenen betrieblichen Verrechnungssätze zu prüfen und anzuwenden. Da bei der Leistung in der Regel kein Material verkauft wird und deshalb eine Entlastung durch eine Gemeinkostenverrechnung über etwaige Materialpositionen ausscheidet, sollte bei der Kalkulation und Preisfestsetzung in jedem Fall der betriebsindividuelle Vollkostensatz angewendet werden.
Gerne unterstützen Sie die betriebswirtschaftlichen Experten des Fachverbands bei der Berechnung Ihrer individuellen Verrechnungssätze (Kontakt über Mail an
betriebswirtschaft@fvshkbw.de oder telefonisch
07 11/48 30 91).
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