Vorgezogene Altersrente: Wegfall der Hinzuverdienstgrenze
Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente, welche einen Nebenjob ausüben, können seit dem 1. Januar 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bei Personen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, gilt weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze, jedoch wird diese deutlich angehoben.
Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann seit dem 1. Januar 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Der Bundestag hat dies bei seiner Sitzung am 2. Dezember 2022 beschlossen.
Bei Personen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird es allerdings weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze geben, die ebenfalls angehoben wird. Hierbei ergeben sich jedoch im Einzelfall gesonderte Beratungsbedarfe, die im Vorfeld einer Tätigkeitsaufnahme zwingend mit der Deutschen Rentenversicherung zu klären sind.
Ziel der Regelung ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten zu können. Die geplanten Erleichterungen können gegebenenfalls auch für die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern mit vorgezogenen Altersrenten oder Erwerbsminderungsrenten genutzt und damit die Attraktivität zur Weiter- beziehungsweise Wiederbeschäftigung erhöht werden.
Weitere Informationen dazu gibt es am kostenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnummer
08 00-10 00-48 00.
Artikel im selben Zeitraum