A

Übersicht nach Zielgruppen

A

Übersicht nach Themen

Ich bin
dabei!

Infos für Mitglieder und
Fachbetriebe, die es werden wollen!

Ich bin
Kunde!

Wissenswertes und Kontakte
für alle Kundengruppen!

Ich mache
Karriere!

Für alle Newcomer, Quereinsteiger
oder mein Comeback!

Wir sind
SHK-BW!

Ihr Fachverband Heizung Sanitär & Klima
in Baden-Württemberg!

31. Juli 2024

Neue Frist im GEG ab 1. Oktober 2024 für Heizungsanlagen

Der § 60 b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen sowie der § 60c Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung treten zum 1. Oktober 2024 in Kraft.

§ 60 b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen

Für eine Warmwasser-Heizungsanlagen (Ausnahme Wärmepumpen) in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten, gilt:

Einbau der Heizung Frist für Prüfung und Optimierung
vor 1.10.2009 bis 30.9.2027
ab 1.10.2009 15 Jahre nach Einbau, Prüfung und Optimierung innerhalb eines Jahres

 

Für diese Bestandsanlagen gelten folgende Prüfungsvorgaben:

  • Prüfung, ob die zum Betrieb der Heizung einstellbaren technischen Parameter optimiert sind, z. B. Heizkurve und Spreizung prüfen
  • Prüfung, ob Hocheffizienzpumpen eingesetzt
  • Prüfung, ob ggf. Dämmmaßnahmen an den sichtbarverlegten Rohrleitungen notwendig sind
  • Prüfung, ob eine Absenkung der Vorlauftemperatur möglich ist und wenn ja, welche Maßnahmen dazu notwendig sind.

Die Prüfung und Optimierung sind von fachkundigen Personen der Gewerke Schornsteinfegerhandwerk, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer bzw. Energie-Effizienz-Experten durchzuführen (siehe § 60b).

§ 60 c Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Nach § 60 c GEG muss eine Warmwasserzentralheizung nach dem Einbau einer Heizungsanlage in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abgeglichen werden. Dafür ist ausschließlich das Verfahren B zulässig.

Zur Thematik Durchführung des hydraulischen Abgleichs bei Zentralheizungsanlagen hat der Fachverband die Anforderungen aus dem Baurecht, des Gebäudeenergiegesetzes sowie aus der Heizungsförderung zusammengefasst. Der Beitrag befindet sich im Downloadcenter (Stichwort: Hydraulischer Abgleich).

Weitere Informationen sind in unseren Erläuterungen zum neuen GEG enthalten (siehe Info auf unserer Homepage).

In meiner Merkliste speichern

Von meiner Merkliste entfernen

Inhalt teilen!
Sie können den Link zur Seite versenden

Artikel im selben Zeitraum

In meiner Merkliste speichern

Von meiner Merkliste entfernen

Inhalt teilen!
Sie können den Link zur Seite versenden