Bundesverband Wärmepumpe legt Rechtsgutachten zu Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang vor
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat sich mit der Rechtsfrage befasst, ob Gebäudeeigentümer, die in eine Wärmepumpe investieren, im Falle eines späteren Wärmenetzausbaus dazu gezwungen werden könnten, ihre neue Heizung wieder zu entfernen und sich an das Wärmenetz anzuschließen.
Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist laut BWP-Pressemeldung eindeutig: Die Investition in eine Wärmepumpe steht wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter einem besonderen Schutz. Das Durchsetzen eines Anschlusszwangs gegenüber dem Betreiber einer Wärmepumpe verstieße fast immer gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem müssten Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang Ausnahmen für Wärmepumpen vorsehen.
Weitere Informationen sowie das Gutachten selbst sind zu finden unter www.waermepumpe.de weiter über die Rubrik Presse/News.
Hinweis: Aus Sicht des Fachverbandes SHK BW ist es nicht sinnvoll, das Thema Anschluss- und Benutzerzwang aktiv über die Medien zu kommunizieren, da dabei Verbraucher eher verunsichert werden als dass dies zur Aufklärung des Sachverhaltes beiträgt.

Foto: Völpel/FVSHKBW