Neuauflage der KfW-Kreditförderung für den „Klimafreundlichen Neubau“
Die KfW öffnet zum Februar 2024 Förderprogramme zum klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden. Diese umfassen zum einen:
- „Kredite 297 und 298 (ab 1,15 % p.a.) – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude. Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen“
- „Kredit 300 (ab 0,01 % p.a.) – Wohneigentum für Familien. Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen“
Hierbei werden der Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert. Bedingung sind:
- Einhalten der technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 („KfW Haus 40“)
- Erfüllung der Anforderungen an CO₂-Emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“
- Verzicht auf Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse (z. B. Holzfeuerstätten)
Damit werden erneuerbare Energieträger wie die Biomasse „Holz“ den fossilen Energieträgern gleichgestellt. Das erst kürzlich rechtswirksam eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehen jedoch ausdrücklich die Förderung von Biomasseheizungen vor.
Hier ist die Politik gefordert, Missstände zu beseitigen und für einheitliche, diskriminierungsfreie Fördertatbestände zu sorgen!
In der Verbändeallianz wurde ein einheitliches Vorgehen erörtert und ein entsprechendes Musterschreiben verfasst, um politische Mandatsträger zu erreichen und die Benachteiligung von Holzenergie in KfW-Förderprogrammen zu streichen.
Das Musterschreiben können Mitgliedsbetriebe von der Internetseite des Fachverbandes herunterladen.