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20. Februar 2024

Pauschales PFAS-Verbot – Stellungnahme des ZVSHK

ZVSHK und VDMA-Armaturen lehnen in einer gemeinsamen Pressemeldung das seitens der EU geplante pauschale Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) ab.

PFAS haben zahlreiche wichtige Eigenschaften, die nach heutigem Stand nicht ersetzt werden können, ohne dass die entsprechenden Produkte zum Nachteil ihrer Anwender darunter leiden – etwa, indem sie zentrale Funktionen nicht mehr erfüllen, weniger Sicherheit bieten und ihre Lebensdauer verkürzt wird.

Dies gilt unter anderem für Bauteile wie leistungsfähige Dichtungen sowie für Konstruktions- und Beschichtungswerkstoffe, die in Armaturen verwendet werden. Insbesondere Sanitärarmaturen punkten bei den Themen Wassersparen und Kreislaufwirtschaft, während Heizungsarmaturen einen wesentlichen Beitrag für die Energiewende leisten – für beides sind PFAS-Komponenten unverzichtbar.

Bei Fluorpolymeren handelt es sich um Hochleistungskunststoffe, die sich durch eine besonders hohe Beständigkeit auszeichnen. Diese Per- und Polyfluoralkylsubstanzen sind beispielsweise auch in Dichtungen und Schlauchleitungen in der Trinkwasserinstallation enthalten.

Das geplante EU-Vorhaben, den Einsatz der kompletten PFAS-Stoffgruppe aus rund 10.000 Substanzen pauschal zu verbieten, gefährdet damit nicht nur zahlreiche industrielle Prozesse rund um die Produktion und den Handel von Sanitär- und Gebäudetechnik, sondern auch Montageprozesse im Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk (SHK-Handwerk).

So sind geeignete Alternativen mit den gleichen, zwingend erforderlichen Materialeigenschaften in vielen Fällen derzeit nicht verfügbar und auch nicht im Zeitrahmen der geplanten Verbotsfristen als marktreife Produkte entwickelbar. Im Schulterschluss plädieren ZVSHK und VDMA-Armaturen für eine differenzierte Betrachtung der 10.000 Substanzen.

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