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10. April 2024

HINWEIS zum Tarif und Mindestlohn

Mindestlohn und Arbeitsverträge bei Tarifbindung

Aufgrund der zum 1. Januar 2024 erfolgten Erhöhung des Mindestlohns ist bei Tarifbindung in den Arbeitsverträgen darauf zu achten, dass auch hier als Gehaltsuntergrenze der aktuell gültige Mindestlohn zu zahlen ist.

Der Mindestlohn liegt bei einer 38,5-Stunden-Woche:

  • 2024 bei mindestens 2.078,36 Euro

  • ab Januar 2025 bei mindestens 2.147,02 Euro

Berechnung für 2024:
38,5 (wöchentliche Stundenanzahl) × 4,35 (fester Wochenfaktor) × 12,41 Euro (Mindestlohn) = 2.078,36 Euro (Gehalt)

Ausbildungsvergütung

Gleiches gilt auch im Zusammenhang mit der Ausbildungsvergütung.
Der SHK-Fachverband stellt die gültigen Werte seinen Mitgliedsbetrieben regelmäßig zur Verfügung.

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