Tarifabschluss mit der Christlichen Gewerkschaft Metall
Die mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) am 25.02.2025 durchgeführten Tarifverhandlungen sehen für 2025 u.a. folgende Tarifergebnisse vor:
1. Löhne (Laufzeit 2 Jahre):
– ab 01.05.2025 Anhebung um 2,6 %
Lohntabelle ab 01.05.2025 bis 30.04.2026
1. Montageleiter | 29,09 € |
2. Obermonteur | 26,94 € |
3. Selbständiger Monteur | 24,77 € |
4. Monteur ab dem 4. Berufs- / Gesellenjahr und darüber | 23,63 € |
5. Monteur ab dem 3. Berufs- / Gesellenjahr | 21,30 € |
6. Monteur ab dem 2. Berufs- / Gesellenjahr | 19,54 € |
7. Monteur ab dem 1. Berufs- / Gesellenjahr | 18,60 € |
8. Hilfsmonteur mit mindestens 12 Monaten gewerksbezogener Berufserfahrung |
17,48 € |
9. Hilfsmonteur mit mindestens 6 Monaten gewerksbezogener Berufserfahrung |
17,34 € |
10. Helfer | 16,35 € |
– ab 01.05.2026 Anhebung um 2,9 %
Lohntabelle ab 01.05.2026 bis 30.04.2027
1. Montageleiter | 29,93 € |
2. Obermonteur | 27,72 € |
3. Selbständiger Monteur | 25,49 € |
4. Monteur ab dem 4. Berufs- / Gesellenjahr und darüber | 24,32 € |
5. Monteur ab dem 3. Berufs- / Gesellenjahr | 21,92 € |
6. Monteur ab dem 2. Berufs- / Gesellenjahr | 20,11 € |
7. Monteur ab dem 1. Berufs- / Gesellenjahr | 19,14 € |
8. Hilfsmonteur mit mindestens 12 Monaten gewerksbezogener Berufserfahrung (unverändert) |
17,99 € |
9. Hilfsmonteur mit mindestens 6 Monaten gewerksbezogener Berufserfahrung (unverändert) |
17,84 € |
10. Helfer (unverändert) | 16,82 € |
2. Gehälter (Laufzeit 2 Jahre):
– ab 01.05.2025 Anhebung um 2,6 %
– ab 01.05.2026 Anhebung um 2,9 %
Sollte der gesetzliche Mindestlohn die untersten Tarifgruppen übersteigen, gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn. Die Vertragsparteien setzen sich dann zeitnah wieder zusammen.
3. Freistellung für ehrenamtliche Arbeit in der Tarifkommission der CGM:
Im Manteltarif (MTV) wird aufgenommen, dass ein Mitglied der CGM für die ehrenamtliche Arbeit in der Tarifkommission der CGM und im Bereich der Gültigkeit dieses Tarifvertrages eine bezahlte Freistellung des Arbeitgebers für die jeweiligen Tarifverhandlungen sowie ein Vorgespräch mit dem Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg erhält.
4. Vereinbarung über die Regelung der Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung wird mit Wirkung
ab 01. September 2025 wie folgt festgelegt: ab 01. September 2026 wie folgt festgelegt:
– im 1. Ausbildungsjahr auf | 925 € | – im 1. Ausbildungsjahr auf | 960 € |
– im 2. Ausbildungsjahr auf | 1000 € | – im 2. Ausbildungsjahr au | 1.035 € |
– im 3. Ausbildungsjahr auf | 1180 € | – im 3. Ausbildungsjahr auf | 1.210 € |
– im 4. Ausbildungsjahr auf | 1280 € | – im 4. Ausbildungsjahr auf | 1.310 € |
5. Anpassung Tarifvertrag Ausbildungsanstrengungen:
Beginnend ab dem 01.09.2025 wird der Tarifvertrag über die Zahlung für besondere Ausbildungsanstrengungen der Lehrlinge/Auszubildenden in § 2 wie folgt angepasst:
120 € | <1,5 | Note |
100 € | 1,5 – 1,9 | Note |
70 € | 2,0 – 2,3 | Note |
50 € | 2,4 – 2,7 | Note |
Der Tarifvertrag endet am 31. August 2027, ohne dass es der Kündigung bedarf (ohne Nachwirkung).
6. Weitere Vereinbarungen unter Vorbehalt einer Erklärungsfrist
Die oben beschriebenen Vereinbarungen gelten mit Unterschrift des Tarifvertrages.
Darüber hinaus haben sich die Vertragsparteien auf weitere Vereinbarungen geeinigt, die jedoch unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung durch die Tarifkommission der CGM stehen. Hierfür wurde eine Erklärungsfrist bis längstens 14.03.2025 vereinbart.
Inhaltlich gehören hierzu die Verlängerung des Tarifvertrages zur Arbeitszeitflexibilisierung sowie im Manteltarifvertrag die Verlängerung der Regelungen zur Mehrarbeit sowie zur Befristung von Arbeitsverhältnissen. Über die finalen Ergebnisse werden wir informieren.
7. Tarifverträge auf der FV-Homepage:
Die aktuellen Tarifverträge können – nach Freigabe durch die Tarifvertragsparteien –
auf der FV-Homepage www.fvshkbw.de im geschlossenen Bereich unter Recht/Tarif, hier: Tarifverträge SHK, eingesehen bzw. heruntergeladen werden.