Jahresbericht

31. Dezember 2025

Fallbeispiel: Ausfall der Wärmepumpe aufgrund von Korrosion

Praxisbeispiel Rechtsberatung

Der SHK-Betrieb wurde beauftragt, eine Wärmepumpen-Anlage zu liefern und einzubauen. Es kam allerdings zu Ausfällen und Störungen beim Betrieb der Anlage, da das Ablaufmodul nicht funktionierte. Deshalb beauftragte der Auftraggeber einen Sachverständigen. Dieser stellte fest, dass die Störungen auf die Bildung von sogenanntem Magnetit-Schlamm zurückzuführen waren, welcher durch Reaktion von im Heizungsfüllwasser gebundenem Sauerstoff mit gusseisernem Material im Heizkörper (Korrosion) entstanden waren. Der Auftraggeber wollte vom Vertrag zurücktreten und verlangte Rückzahlung des bereits gezahlten Werklohns Zug-um-Zug gegen Ausbau der Anlage.

Zu Bewertung des Sachverhaltes wurde ein Sachverständiger eingeschalten. Der Sachverständige stellt fest, dass auch bei nicht beauftragten Korrosionsschutzmaßnahmen es sich bei der VDI-RL 2035 um eine anerkannte Regel der Technik handelt, die im Falle des Austausches einer Heizungsanlage eine Prüfung des Heizungsfüllwassers durch den SHK-Betrieb bei dessen Verbleib in dem bestehenden Leistungssystem erforderlich macht.

Insoweit ist aus rechtlicher Sicht festzuhalten, dass eine wegen Korrosion immer wieder ausfallender Heizungsanlage funktional mangelhaft ist. Den Mangel hat der SHK-Betrieb zu vertreten, wenn die technischen Regeln nicht eingehalten werden. Die Einhaltung einer anerkannten Regel der Technik ist neben den gegebenenfalls dahinter zurückstehenden Angaben des Herstellers ein wesentlicher Bestandteil des handwerklichen Fachwissens.

Vor Inbetriebnahme der Anlage kann daher aus technischer und rechtlicher Sicht nur angeraten werden eine Reinigung und Spülung der Bestandsleitungen vorzunehmen und erst dann die Befüllung der Heizung entsprechend der VDI-RL 2035 mit aufbereitetem Wasser vorzunehmen. Zudem kann es aufgrund der chemischen Zusammensetzung des Füll- und Ergänzungswassers sinnvoll sein, dass an den Stahlbauteilen Magnetitfilter vor der Wärmepumpe installiert werden, um eine Schädigung auszuschließen.

Der Fachverband Sanitär Heizung und Klima Baden-Württemberg rät daher grundsätzlich dazu, das Brauchwasser zu überprüfen und auszutauschen. Sofern der SHK-Betrieb davon Abstand nimmt, müsste er neben einer Bedenkenanzeige zumindest auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Wartung der Anlage hinweisen.

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