Gerichtsurteil: Solar auf dem Dach nur mit dem Fachbetrieb
Das Oberlandesgericht Koblenz hat klargestellt: Planung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf Dächern sind grundsätzlich handwerkliche Tätigkeiten und erfordern einen in die Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb. Der Spitzenverband Handwerk BW begrüßt das Urteil als wichtiges Signal für Qualität, Sicherheit und fairen Wettbewerb.
Anspruchsvolle Leistung braucht qualifizierte Fachbetriebe
Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, wonach Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich eine Eintragung des ausführenden Betriebs in die Handwerksrolle voraussetzen, erklärt Rainer Reichhold, Präsident von Handwerk BW: „Das Urteil stärkt Qualität, Sicherheit und Verbraucherschutz. Photovoltaikanlagen auf Dächern sind keine reine Montagearbeit, sondern anspruchsvolle handwerkliche Leistungen. Wer in die Gebäudehülle eingreift und elektrische Anlagen installiert, übernimmt eine hohe Verantwortung – für die Sicherheit der Menschen ebenso wie für den langfristigen Werterhalt von Gebäuden. Dafür braucht es qualifizierte Fachbetriebe.“
Handwerksrolle als Qualitätsnachweis
Reichhold weiter: „Der Eintrag in die Handwerksrolle ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Ausdruck nachgewiesener Qualifikation und Verantwortung. Das Urteil schafft Klarheit für Betriebe, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für den fairen Wettbewerb. Die Energiewende braucht Tempo – aber sie braucht ebenso verbindliche Qualitätsstandards. Beides gehört zusammen.“
ZVSHK verweist auf Kompetenz im SHK-Handwerk
Auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt die mit dem Urteil verbundene Klarstellung zur Bedeutung qualifizierter handwerklicher Leistungserbringung. Gleichzeitig stellt aber Michael Kober, technischer Referent im Zentralverband SHK, klar: „Die öffentliche Darstellung darf allerdings nicht den Eindruck erwecken, als seien nur zwei Gewerke [Dachdecker- und Elektrotechniker-Handwerk] für Photovoltaik zuständig. Das wird der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht“.
Der ZVSHK betont deswegen: „Auch das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk ist im Bereich solarer Energiesysteme qualifiziert aufgestellt.“ Die Ausbildungsverordnung für Anlagenmechaniker SHK benenne zum Beispiel nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme, insbesondere Wärmeerzeuger für Sonnenenergie und Anlagen zur solarunterstützten Heizung. Der Anschluss von Solarthermieanlagen gehöre somit eindeutig zum Tätigkeitsbereich des SHK-Handwerks.
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