Anhörung im Landtag: Fachverband nimmt Stellung zu Klimagesetzen
Der Fachverband hatte auf Einladung der FDP-Landtagsfraktion die Möglichkeit, sich bei einer öffentlichen Anhörung im Landtag Baden-Württemberg einzubringen. Technik-Referatsleiter Jörg Knapp konnte am 24. Januar vor dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg Stellung nehmen.
Die SHK-Berufsorganisation war damit der einzige Handwerksverband, der in der mündlichen Anhörung Position beziehen konnte. Daneben wurden Sachverständige aus Kommunalpolitik und Verbänden, wie BUND und VfEW, gehört.
Knapp machte bei der Anhörung deutlich, dass das Handwerk zu den Klimaschutzzielen der Landes- und Bundesregierung stehe. Allerdings führe die zunehmende Regelungsflut und insbesondere die Geschwindigkeit, mit der diese vollzogen werde, zu einer Überfrachtung und Frustration bei Betroffenen und Umsetzern. Es bedürfe eines rechtssicheren Rahmens mit untereinander konsistenten Regelungen, so Knapp. Ohne dies seien strategische Planungen für Industrie und Handwerk nicht möglich.
Verbraucher wie Wirtschaft müssten außerdem selbst wählen dürfen, mit welchen Energieträgern sie die Herausforderungen umsetzten.„Wir raten dazu, neben All-Electric-Lösungen auch andere Technologien und Energieträger, die den Zielen des Klimaschutzes entsprechen, gleichberechtigt zuzulassen.“ Gleichzeitig müssten die Maßnahmen für den Klimaschutz bezahlbar bleiben. „Für Einfamilienhäuser bedeute das zukünftig einen Invest von mindestens 40.000 bis 80.000 Euro. Das müssen Sie erstmal bringen.“
Änderung Wärmegesetz und Gemeindeordnung
Bezüglich der geplanten Änderung im Erneuerbaren-Wärme-Gesetz BW sei nicht nachvollziehbar, warum Wärmenetze per se „grün“ und damit anders gestellt werden als die gebäudeweise Wärmeerzeugung.
Neben dieser Ungleichbehandlung ließ der Verbandsvertreter auch an der vorgesehenen Änderung des Paragrafen 11 der Gemeindeordnung kein gutes Haar.
Er sehe Zielkonflikte, wenn es zukünftig zu Zwangsanschlüssen an fossil betriebene Wärmenetze kommen könne, auch wenn das Gebäude unter Umständen gerade erst energetisch saniert und mit der Individualheizung den EE-Anteil erfülle.
Innungen kontaktierten Abgeordnete
Neben der Stellungnahme und der Teilnahme an der Anhörung hatte der Fachverband auch das Ehrenamt in die Interessensvertretung eingebunden. Zahlreiche Innungen hatten die Landtagsabgeordneten in ihren Regionen im Vorfeld angeschrieben und auf die Bedenken des SHK-Handwerks hingewiesen.
Aus den Reihen der CDU hieß es, die Landtagsfraktion habe auf Nachfrage beim zuständigen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfahren, dass bei einem Anschluss an ein Wärmenetz unterstellt werde, dass dieses auf Grundlage anderer Vorgaben und Anreize schrittweise bis spätestens 2045 klimaneutrale Wärme liefern werde.
Die FDP/DVP-Rückmeldungen teilten einige Kritikpunkte: „Die angedachten Ziele und Maßnahmen sind nicht nur utopisch und bürokratisch, sie sind ein unverhältnismäßiger und ungerechtfertigter Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger, gefährden die Versorgungssicherheit und konterkarieren letztlich auch den Klimaschutz,“ so hieß es beispielsweise in einer Stellungnahme von Dr. Christian Jung, MdL.

