TRGI-Lehrgang zur Eintragung in das Installateurverzeichnis
Arbeiten an Gasanlagen dürfen nur von Fachunternehmen durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines Gas-Netzbetreibers eingetragen sind. Das regelt die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Voraussetzung für die Eintragung in ein Installateurverzeichnis ist die Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen Gewerk und die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft. Wer die fachliche Qualifikation nicht über die Meisterprüfung nachweisen kann, kann dies über einen entsprechenden Qualifikationslehrgang nachholen.
Der Fachverband bietet hierzu in Kooperation mit dem Verband für Energie- und Wasserwirtschaft den 100-Stunden-TRGI-Qualifikationslehrgang an. Der Lehrgang ist vom Landesinstallateurausschuss Baden-Württemberg als Sachkundenachweis für die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft anerkannt. Nach bestandener Prüfung sind die fachlichen Voraussetzungen für die Eintragung beim Netzbetreiber nachgewiesen.
Weitere Informationen zum Lehrgang und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf unserer Homepage https://www.shk-bw.de/fuer-fachbetriebe/seminare-und-weiterbildung.
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