Mehrfachbelegung von Abgasanlagen: Kommentar des Schornsteinfeger- und SHK-Handwerks BW
„Aus der Praxis – für die Praxis“, so lässt sich die aktuelle Kommentierung der beiden baden-württembergischen Spitzenverbände für das Schornsteinfeger- und SHK-/OL-Handwerk treffend beschreiben.
Im Oktober 2018 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg eine Bekanntmachung veröffentlicht, die die Ausnahmen in Bezug auf die Mehrfachbelegung von Abgasanlagen in Baden-Württemberg regelt. Fragen zur Umsetzung der Bekanntmachung liefen seither beim Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg (LIV) und beim Fachverband SHK Baden-Württemberg auf.
Anlass für den LIV, einen Kommentar zu initiieren. Die verschiedenen Fragestellungen wurden von den beiden Spitzenverbänden gemeinsam im Baurechtsausschuss mit den zuständigen Behörden, dem Wirtschaftsministerium BW und dem Regierungspräsidium Tübingen, diskutiert und gelöst. Basierend auf dieser verbände- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit hat der LIV eine Kommentierung zur geltenden Bekanntmachung erstellt. Diese ist nun fertiggestellt und wird von den beiden Verbänden gemeinsam den jeweiligen Mitgliedsbetrieben kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit steht für beide Berufsgruppen eine klare und einheitliche Handlungsempfehlung als Hilfestellung für die Praxis zur Verfügung.
Der Kommentar sowie die Bekanntmachung des UM-BW kann von Innungsfachbetrieben unter http://www.shk-bw.de in der Wissenswelt – Suchbegriff „Mehrfachbelegung“ – kostenlos heruntergeladen werden.