Wichtige Vorabinformation: 65-Prozent-Anteil erneuerbare Energie bei Einbau einer neuen Heizung ab 2024
Gemäß dem Klimaschutzgesetz des Bundes soll in Deutschland bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität erreicht sein. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass daher ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dazu soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch im Laufe des Jahres 2023 entsprechend geändert werden.
Das GEG gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude sowohl im Neubau als auch für bestehende Gebäude. Konsequenz ist ein politisch gewollter Rückgang des Einsatzes von fossiler Energie wie Heizöl und Erdgas bei der Gebäudeheizung.
Konsequenzen für die SHK-Handwerke
Zur Umsetzung des 65-Prozent-Pflichtanteils an erneuerbaren Energien werden als Erfüllungsoptionen voraussichtlich gelten:
- Einbau einer Wärmepumpe
- Einbau eines Holzheizkessels
- Einbau einer Hybridheizung
- Einbau einer Gasheizung, die dauerhaft mit mindestens 65 Prozent „grünem Gas“ betrieben wird
- Einbau einer Stromdirektheizung
- Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz
Zentrale Heizungsanlagen
Die Änderungen werden erhebliche Konsequenzen für die Sanierung von Heizungsanlagen haben. Für Wohngebäude wird der Einbau einer Wärmepumpe zum Standard werden.
Der Einsatz der Biomasse Holz steht politisch stark unter Druck. Die Grundförderung für den Einbau von Holzheizkesseln wurde bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von 35 Prozent auf 10 Prozent reduziert. Für die nächste Änderung der BEG ab 1. Januar 2023 sind weitere Einschränkungen geplant.
Generell wird ein Grenzwert für die Staubemission von maximal 2,5 mg/m³ (derzeitiger Innovationsbonus) gefordert sowie die Kombination mit einer thermischen Solaranlage. Diese Kombinationsvorschrift besteht nicht bei der steuerlichen Förderung nach Paragraf 35c EStG, die ab 1. Januar 2023 über die ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung) gültig wird.
Als Hybridheizung gilt eine Heizung, bei der maximal 35 Prozent der verbrauchten Wärme mit fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Der restliche Anteil von mindestens 65 Prozent muss durch erneuerbare Energien erzeugt werden, wie:
- Wärmepumpe (Leistungsanteil mindestens 30 Prozent)
- Biomasse (feste, flüssige und gasförmige Biomasse)
- Solarthermie
- PV-Strom über Heizpatrone vom Dach des Gebäudes oder aus dem Quartier
Gasetagenheizungen und Einzelöfen
Die Änderung des GEG wird auch zu erheblichen Konsequenzen bei Gasetagenheizungen und Einzelöfen führen. Die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent an erneuerbarer Energie gilt grundsätzlich, wenn nach dem 1. Januar 2024 die erste Gasetagenheizung beziehungsweise der erste Einzelofen ausfällt und erneuert werden muss. Dann wird eine Übergangsregelung mit einem Zeithorizont von zweimal drei Jahren beginnen.
Ein Lösungsansatz ist in diesen Fällen der Umbau der Etagenheizungen in eine Zentralheizung für das Gebäude und der Einbau der Heizung mit einem 65-Prozent-Anteil an erneuerbarer Energie. Ansonsten müssten nach der Übergangszeit neu eingebaute Gasetagenheizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
Resümee
Der Fachverband hat diesen Beitrag auf Basis der vorliegenden Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erstellt, damit sich die SHK-Betriebe rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen einstellen können. Uns ist bewusst, dass sich hierzu zahlreiche Fragen und Kommentare ergeben werden. Wenn sich weitere Änderungen abzeichnen und das GEG in der novellierten Fassung veröffentlicht wird, werden wir darüber berichten.
Die SHK-Branche muss sich darüber im Klaren sein, dass die Zukunft eindeutig den erneuerbaren Energien gehört. Die SHK-Betriebe sollten sich daher intensiv mit der Wärmepumpe befassen, die die Öl- und Gaskessel als Standard-Wärmeerzeuger ablösen wird. Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, dass ab dem Jahr 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen eingebaut werden sollen. Dies kann nur erfolgen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die vorliegenden regulatorischen und infrastrukturellen Hemmnisse beseitigt werden.