Aufbewahrungsfristen für Dokumente
Der Jahreswechsel bietet wieder die Möglichkeit, sich im Bereich der Unterlagen-Archivierung von „Altlasten“ zu trennen.
Der Fachverband stellt seinen Mitgliedsbetrieb eine Übersicht zur Verfügung, welche die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht für das Jahr 2023 aufstellt. Dies bedeutet, dass Unterlagen aus den Jahren vor den in der Übersicht angegebenen Daten im Jahr 2023 vernichtet werden können. Zur Abwehr oder Durchsetzung von zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen kann im Einzelfall (insbesondere im Hinblick auf Beweiszwecke) ggf. dennoch eine längere Aufbewahrung angezeigt sein.
Die Übersicht über die Aufbewahrungsfristen finden Sie unter unter dem Stichwort „Aufbewahrungsfristen“.
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